Pharmazeutische Zeitung online

Weiterhin Reformbedarf

12.05.1997  00:00 Uhr

- Editorial

  Govi-Verlag

Weiterhin Reformbedarf

  Dr. Hartmut Morck
Chefredakteur

Wer glaubt, daß mit der dritten Stufe der Gesundheitsreform mit den Neuordnungsgesetzen 1 und 2, die voraussichtlich nach Einspruch des Bundesrates am 12. Juni mit der Kanzlermehrheit im Bundestag verabschiedet wird und zum 1. Juli in Kraft tritt, die Gesundheitsreform abgeschlossen wäre, wird spätestens dann eines Besseren belehrt, wenn er die augenblickliche Diskussion um die Umsetzung des noch virtuellen Gesetzes verfolgt.

Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Industrie haben zwar einhellig die Ablösung des Arzneimittelbudgets durch Richtgrößen begrüßt. Die Krankenkassen lehnen dies aber nach wie vor mit dem Hinweis ab, daß damit die Arzneimittelkosten explosionsartig steigen werden.

Bei dieser Ausgangssituation wird klar, daß bereits die Vereinbarung der Richtgrößen durch die Selbstverwaltung, sprich Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen, sehr schwierig werden wird, mit Formen, die durchaus mit den Tarifauseinandersetzungen in anderen Wirtschaftszweigen verglichen werden können. Das heißt, auch hier wird in vielen Fällen das Schiedsverfahren die Lösung bringen müssen, was aber nichts anderes bedeutet, als daß die Selbstverwaltungen unfähig waren und ausgebootet wurden.

Wenn dann auch noch alle Seiten freimütig bekennen, daß die Festlegung und die praktische Umsetzung der Richtgrößen schwierig wird, verliert man die letzten Hoffnungen, daß der Weg vom Budget zur Richtgröße überhaupt begangen wird. Damit wird auch die vom Gesetzgeber erhoffte Zeitschiene, ab 1. Januar 1998 mit Richtgrößen arbeiten zu können, zur reinen Illusion.

Es wundert dann auch nicht mehr, wenn von Seiten der Krankenkassen bereits die Kompromißformel ziemlich konkret formuliert wird: Beibehaltung des Arzneimittelbudgets als Rahmen für das Gesamtausgabenvolumen für Arzneimittel, Wirksamwerden der Richtgrößen erst dann, wenn das Budget überschritten wird, was dem Wunsch der Ärzte entsprechen würde, die Kollektivhaftung abzuschaffen. Daß bei dieser Kompromißformel die nächste Reform nicht lange auf sich warten läßt, ist absehbar.

Die wird sich dann zwangsläufig mit Ausgrenzungen beschäftigen müssen, wenn das Ziel weiterhin Beitragsstabilität und keine Steigerung der Lohnnebenkosten ist, vorausgesetzt, die Politik hat den Mut dazu, das heißt, es dürfen keine Wahlen vor der Tür stehen.

Bleibt nur zu hoffen, daß die nächste Reform nicht dem Konzept folgt, sparen und hoffen, daß die Versorgungsqualität nicht darunter leidet, sondern daß die Absicht verfolgt wird, durch Verbesserung der Qualität mehr Wirtschaftlichkeit zu erzielen.

© 1997 GOVI-Verlag
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