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Neue Angriffe

25.04.2005  00:00 Uhr

Neue Angriffe

Dass gesetzliche Krankenkassen Verträge mit Versandhändlern abschließen, daran musste sich die deutsche Apothekerschaft seit dem letzten Jahr zähneknirschend gewöhnen. Die Rechtslage lässt es mit deutschen Versendern zu. Allerdings ist abschließend nicht geklärt, ob auch die Versendung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln durch den holländischen Versender DocMorris lege artis ist. Das Berliner Kammergericht sagte in seinem Urteil vom 9. November 2004 Nein. Allerdings blieb das Urteil ohne Folgen, sodass eine neue Klage des Verbandes sozialer Wettbewerb und das seit einigen Jahren anhängige Verfahren in Frankfurt, das der Deutsche Apothekerverband gegen DocMorris angestrebt hat, Klärung bringen sollen.

Gerade vor diesem Hintergrund schlug die Aktion der BKK für Heilberufe bei den Apothekerinnen und Apothekern wie eine Bombe ein: Entsprechend dem Slogan »Sparen auf Rezept« werden die Versicherten dieser Krankenkasse aufgefordert, verordnete Arzneimittel über den niederländischen Versender zu beziehen.

Der Unmut der Apothekerschaft ist verständlich, denn immerhin haben Apotheker bei Gründung der Kasse dazu beigetragen, dass die Mitgliederzahlen schnell anstiegen. Nicht nur sie, sondern auch ihre Apothekenmitarbeiter versicherten sich bei der BKK für Heilberufe. Man darf gespannt sein, wie die versicherten Apothekerinnen und Apotheker nun reagieren, denn nachdem der Vorteil niedrigerer Beiträge längst aufgebraucht ist, werden nach diesem unfreundlichen Akt die Sympathien für diese Kasse sicher vollends geschwunden sein.

In Berlin wurde in der letzten Woche erneut das Thema Überregulierung im deutschen Gesundheitswesen aufgegriffen und insbesondere von der Industrie als Wachstumsbremse getadelt. Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt beteiligte sich an dem Klagelied und machte unter anderem die Apotheker mitverantwortlich dafür, dass es nicht zu der von ihr gewünschten Deregulierung und zu mehr Wettbewerb komme.

Ob dieser Angriff der Ministerin, nach dem Lob für die Apotheker im Zusammenhang mit dem Barmer Hausarzt- und Hausapothekenvertrag, ein Rückfall in alte Zeiten ist?

Es darf spekuliert werden: Wahrscheinlich ist der Ministerin der Kompromiss des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat im Streit um die Neustrukturierung der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern ein Dorn im Auge. Sie konnte sich mit ihren liberaleren Vorstellungen nicht durchsetzen. Deregulierung und Liberalisierung haben eben nicht immer etwas mit verantwortlichem Handeln zu tun. Der Kompromiss allerdings kann als qualitätsorientierte und verantwortungsbewusste Entscheidung gewertet werden, weil er Versorgungssicherheit und Schutz der Gesundheit der Krankenhauspatienten gewährleistet.

Professor Dr. Hartmut Morck
Chefredakteur
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