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Apotheker als Sicherheitsgaranten

Datum 22.09.2003  00:00 Uhr

Deutscher Apothekertag 2003

Apotheker als Sicherheitsgaranten

Pharmazeutische Dienstleistungen binden Patienten an ihre Hausapotheke. Das Hausapothekenmodell ermöglicht es zudem, Apotheker in integrierte Versorgungsformen und strukturierte Behandlungsprogramme zu integrieren, so Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin Pharmazie der ABDA, im Arbeitskreis 2.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind ein interessantes Angebot auch für die Krankenkassen. So hätten Landesapothekerverbände mit Kassen bereits erste Verträge über Leistungen der Hausapotheke geschlossen. Eckert-Lill begrüßte es, dass derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene weitere Verträge verhandelt werden.

Einbindung in Institutionen

Die ABDA-Repräsentantin erinnerte an die Resolution des Ministerkomitees des Europarates von 2001, die sich mit der Rolle des Apothekers als Sicherheitsfaktor im Gesundheitswesen beschäftigt. Eine Forderung des Europarates lautete, dass die Apotheker in die Zusammenarbeit mit allen Institutionen und Professionen des Gesundheitswesens eingebunden werden und dabei frei und objektiv handeln müssen. Das Vergütungssystem der Apotheker müsse gewährleisten, dass weniger den Gewinnmargen und Verkaufsmengen als vielmehr den fachlichen Leistungen des Apothekers entsprochen wird.

Der Information und Beratung beim Apotheker kommt angesichts von circa 32 Millionen chronisch kranken Menschen in Deutschland besondere Bedeutung zu, betonte Eckert-Lill. Diese pharmazeutischen Leistungen werden auch in der Selbstmedikation zunehmend wichtiger, zumal viele Patienten nach Ausschluss nicht rezeptpflichtiger Medikamente aus der Erstattung und Einführung der Praxisgebühr bei Ärzten gleich die Apotheke aufsuchen werden. Der Apotheker müsse den Patienten während der gesamten Therapie begleiten, sagte die Referentin.

Unerlässlich dazu sei die systematische Erfassung aller relevanten Informationen in der Patientendatei. Dazu gehören die persönlichen Daten des Patienten sowie die aller verordneten und in Selbstmedikation erworbenen Medikamente. Erstellt der Apotheker aus diesen Daten ein Medikationsprofil, kann er die Reichweite des Arzneimittels bei einer Dauertherapie sowie die Compliance abschätzen. Dabei gilt es, sowohl Non- als auch Hyper-Compliance zu erkennen.

Therapie optimieren

Medikationsprofil und Arzneimittelkontrolle bieten die Basis für ein fundiertes Gespräch zwischen Apotheker und Arzt, um die Therapie zu optimieren. Eckert-Lill wertete diese Leistungen als „Beitrag zur rationalen Arzneimitteltherapie, die sowohl dem Patienten direkt als auch indirekt der Solidargemeinschaft zu Gute kommt“. Der Patient profitiert ebenfalls von der individualisierten Beratung. Aufklärung über die Medikation, Erinnerungshilfen für die rechtzeitige Einnahme sowie Schulungen zur Messung von Körperwerten und deren Dokumentation können die Compliance stärken und Ängste abbauen. Ziel ist es, „den Patienten im Umgang mit seiner Krankheit und der Arzneimitteltherapie zu stärken“, erklärte die Apothekerin.

Als weitere Dienstleistung könne der Apotheker die Medikationsdaten mit einer pharmazeutischen Bewertung in Form eines Medikationsberichts an den Patienten und/oder – wenn der Patient dem zustimmt – an den Arzt übermitteln. „Der Medikationsbericht ist ein Instrument, das der Transparenz der Arzneimitteltherapie dient und Vertrauen in den Apotheker und seine pharmazeutische Kompetenz schafft.“

Die Referentin informierte über Zusatzmodule zu Warenbewirtschaftungsprogrammen sowie zur ABDA-Datenbank im Angebot der Software-Häuser, die die Führung von Patientendateien und die Umsetzung pharmazeutischer Dienstleistungen unterstützen. Sie verwies auf Curricula für zertifizierte Fortbildungen zur Pharmazeutischen Betreuung von Asthma-, Diabetes- und Hypertonie-Patienten, fünf Manuale zur Pharmazeutischen Betreuung sowie Leitlinien zur Qualitätssicherung, die die Bundesapothekerkammer erarbeitet hat. Zwei weitere Manuale zu Wundversorgung und Schmerz seien in Vorbereitung.

„Pharmazeutische Dienstleistungen in ihrer ganzen Vielfalt gehören zur Kernkompetenz des Apothekers“, resümierte Eckert-Lill. Sie binden nicht nur Patienten an „ihre Hausapotheke“, sondern sind auch für Krankenkassen interessant. Daher sollten „möglichst bald möglichst viele Apotheken zu Hausapotheken werden“, schloss die Geschäftsführerin.

In den Alltag umsetzen

Sowohl in der Diskussion des Berichts als auch bei der Behandlung der Anträge befürworteten die Delegierten überwiegend die pharmazeutischen Dienstleistungen. Diesem Angebot müsse unbedingt eine Honorierung folgen, wurde mehrfach betont. Eckert-Lill ist sich sicher, dass das Geld der qualitativ hochwertigen Leistung folgen wird.

Den Einwand, dass die Betreuung der Patienten viel Zeit beanspruche, ließ sie nicht gelten. Die intensivierte Betreuung sei nicht bei allen, sondern vor allem bei chronisch kranken Patienten nötig und sinnvoll. Dass die pharmazeutische Basisbetreuung im Offizinalltag durchaus möglich ist, bestätigte der bayerische Kammervizepräsident Dr. Jens Schneider. Viele Kundengespräche in der Offizin könnten dazu genutzt werden, den Patienten besser über seine Arzneimitteltherapie zu informieren.

Die Delegierten forderten die ABDA in einem Leitantrag auf, das zukunftsweisende Berufsbild der Apotheker weiterzuentwickeln, in der Öffentlichkeit darzustellen und dabei insbesondere den Stellenwert des Apothekers als Sicherheitsgarant im Gesundheitswesen hervorzuheben. Apothekerkammern und -verbände sollen sich dafür einsetzen, dass das Berufsbild auch im Apothekenalltag erlebbar wird.

Ferner stimmten die Apotheker fast einmütig dafür, die pharmazeutischen Dienstleistungen weiter auszubauen und beauftragten die ABDA, nach pharmazeutischen, heilberuflichen und wirtschaftlichen Aspekten ein bundeseinheitliches Honorarmodell für diese Leistungen zu entwickeln. Beim Aufbau integrierter Versorgungsmodelle dürften die beteiligten Apotheker nicht nur als Organisatoren der Arzneimitteldistribution, sondern müssten vor allem als Träger der pharmazeutischen Kompetenz angesehen werden. Darauf müsse die ABDA intensiv hinwirken, forderten die Delegierten in einem weiteren Antrag.

Apotheker in den Bundesausschuss

Für einigen Diskussionsstoff sorgte ein Ad-hoc-Antrag der Apothekerkammer Hamburg, der modifiziert mehrheitlich angenommen wurde. Darin fordert die Hauptversammlung die ABDA zu einer Initiative mit dem Ziel auf, den Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 GMG auch mit Vertretern der deutschen Apothekerschaft auszustatten. Dieser Ausschuss wird Träger des von ihm zu gründenden Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sein.

 

Kommentar: Den Menschen stärken Ohne Patient keine Apotheke. Doch nur wenn sich Kunden freundlich umsorgt und fachkundig beraten fühlen, halten sie einer Apotheke die Treue. Die rasche Aushändigung des richtigen Arzneimittels zusammen mit einem Pröbchen ist heute kein Grund mehr, eine bestimmte Apotheke aufzusuchen. Ebenso sollten sich Pharmazeuten hüten, im neuen Jahr einen wilden Preiswettbewerb im OTC-Sortiment anzufachen. Als billiger Jakob bindet man auf Dauer keine Apothekenkunden.

Die meisten Bürger wissen heute sehr wohl um den Wert der Gesundheit; viele sind bereit und in der Lage, dafür Geld auszugeben. Statt ein paar Cent zu sparen, wollen sie sicher gehen, für ihr spezielles Gesundheitsproblem das genau richtige Medikament mit einem individuellen Zusatztipp zu bekommen.

Die kompetente Fachberatung kann dem Patienten Sicherheit im Umgang mit seinem Leiden vermitteln. Dies ist ein wichtiges Ziel aller pharmazeutischen Dienstleistungen, betonte ABDA-Geschäftsführerin Dr. Christiane Eckert-Lill zu Recht im Arbeitskreis.

Nach wie vor sollten Apotheker auch einem ethischen Auftrag folgen: kranke, gesundheitlich und oft auch seelisch angeschlagene Menschen stärken, niemandem schaden. Nicht zufällig war in den letzten Jahren so oft von der Apotheke als „sozialer Drehscheibe“ die Rede. Mittelpunkt und Motor muss der heilberuflich orientierte Apotheker sein, der zuallererst dem Wohl seiner Kunden und Patienten verpflichtet ist. Nicht der (Kranken-) Kasse.

Brigitte M. Gensthaler
Redakteurin

 

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