Friese: Pharmazeutisches Wissen muss allen nützen |
02.10.2000 00:00 Uhr |
Gesetzgeber, Bundesregierung und die Apothekerschaft wollen das Gleiche: Verbraucher- und Gesundheitsschutz in einem Gesundheitswesen, das auch morgen noch bezahlbar ist. Kompetenz, Verantwortung und Nutzen für die Gesellschaft bilden für Apotheker eine Einheit. Die Maxime sei: Pharmazeutisches Wissen muss allen nützen. Das ist die politische Botschaft von ABDA-Präsident Hans-Günter Friese, die er in seiner Grundsatzrede zur Eröffnung des Deutschen Apothekertages 2000 im Beisein von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer erläuterte.
Von grundsätzlicher Bedeutung für die Apothekerschaft sind das Anforderungsprofil, das die Gesellschaft vom Berufsstand erwartet, sowie die politischen Rahmenbedingungen, die den Alltag bestimmen. Diese Vorgaben müssten stimmen, wenn Apotheker effizient für Patienten und Kunden arbeiten sollen.
Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwarten nach Frieses Auffassung zu Recht eine optimale Arzneimittelversorgung im Krankheitsfall. Eine verantwortungsvolle Politik und die Selbstverwaltung müssten sich daran orientieren.
Den Leistungsumfang der Gesundheits- und Arzneimittelversorgung habe der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V vorgegeben. Danach haben Qualität und Wirksamkeit der Leistungen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. "Das ist für mich ein klarer Verweis auf Meinung und Ratschlag von Experten im Gesundheitswesen", dem Arzt obliege Diagnose- und Therapiesicherheit, der Industrie die Produktsicherheit und den Apothekern die Anwendungssicherheit. Gerade die Anwendungssicherheit werde nach Frieses Worten in der gesundheitspolitischen Diskussion aber noch vernachlässigt.
Mit Sorge beobachtet der Berufsstand Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen. Hierzu zählt Friese das Arzneimittelbudget, die Verschiebebahnhöfe in der GKV sowie die Tendenz zur Amerikanisierung des Systems.
Vorrangig müssten die Verschiebebahnhöfe in der Sozialpolitik stillgelegt werden, da sie keine strukturellen Probleme im Gesundheitswesen oder sonst in der Sozialversicherung lösen könnten. Friese nannte Beispiele: Entlastung der Arbeitslosenversicherung, aber Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung um 1,2 Milliarden DM oder die Anpassung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an die Beitragszahlung und damit Entzug von Milliardenbeträgen für Leistungsausgaben.
In einem Gespräch der ABDA-Spitze mit Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer Ende August habe die Ministerin geraten, das Thema Arzneimittel und Internet aufzugreifen, um nicht von der Entwicklung überrollt zu werden. Dabei habe sie die Prüfkriterien "sicher, schnell und kostengünstig" vorgegeben. "Ich bin fest davon überzeugt", so Friese, "dass wir diese politischen und gesellschaftlichen Vorgaben konkurrenzlos erfüllen können, wenn nicht in zum Teil ideologischer Manier der Preis eines punktuell betrachteten Arzneimittels, sondern die Effizienz der Arzneimittelversorgung insgesamt die Basis für den Vergleich ist." Die Nutzung des Internets als Basis für Versandhandel lehnen die Apotheker kategorisch ab, sagte der ABDA-Präsident unter Beifall.
Friese beklagte, dass in der jüngsten Vergangenheit die Regelversorgung schlecht geredet worden sei, so dass bis in den Bundestag die Meinung vorherrsche, dass nur eine Integrationsversorgung Besserung bringen könne. Aber nur fünf Prozent des Leistungsvolumens könnten in Bälde in dieser neuen Strukturform abgewickelt werden, sagten selbst Krankenkassenexperten. Wenn die Regelversorgung angeblich zu wenig an heilberuflicher Kooperation und Koordination kenne, sei es doch die vornehmste Aufgabe der Politik und der Selbstverwaltungskräfte, die heilberufliche Kooperation nicht neben, sondern in der Regelversorgung zu verbessern.
Mit Stolz verwies Friese auf das Telematikprojekt der ABDA. Hier seien alle Bausteine entwickelt worden, die man für ein elektronisches Rezept in einer Gesamtstrategie braucht. Als zweites Modul im Telematikkonzept könne die für das elektronische Rezept erforderliche Patientendatenkarte auch für die Arzneimitteldokumentation des einzelnen Patienten genützt werden. Gleich- und gegensinnige Verordnungen könnten erkannt, Mehrfachmedikationen vermieden, Selbstmedikation und ärztliche Verordnung synchronisiert sowie Gegenanzeigen und Interaktionen berücksichtigt werden.
Der Bundesgesundheitsministerin überreichte Friese ihre persönliche Versichertenkarte 2000 plus. Der Chip auf der Karte sei ein Versichertenausweis, der als elektronisches Rezept und als Medikationspass dient. "Wir haben das Projekt vorangetrieben. Wir könnten die Karte mit all ihren Vorteilen sofort einsetzen, wenn die anderen Marktpartner nicht mehr blockieren, sondern mitziehen würden".
Wenn die Bundesgesundheitsministerin die gesetzlichen Grundlagen schaffe, könnte diese Versichertenkarte - von den Apothekern auf eigene Kosten entwickelt - endlich genutzt werden. "Die Stafette ist nun bei Ihnen, Frau Bundesministerin", sagte der ABDA-Präsident.
(Die Rede im Wortlaut lesen Sie in einer Beilage zur PZ Nr. 40)
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