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Arzneimittelbehörden

Nebenwirkungen bitte melden

22.11.2017  10:47 Uhr

Von Anna Pannen / Die europäischen Arzneimittelbehörden haben Patienten dazu aufgerufen, stärker auf Nebenwirkungen von OTC zu achten und diese zu melden. Denn noch immer bleiben viele Verdachtsfälle unerkannt.

Wer Medikamente einnimmt und anschließend körperliche Beschwerden verspürt, sollte das nicht für sich behalten. Darum haben die europäischen Arzneimittelbehörden noch einmal gebeten. Viele Verdachtsfälle würden leider niemals bekannt, erklärte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dafür gebe es viele Gründe. Manche Patienten erzählten ihrem Arzt nicht von ihrer Beobachtung. Oder sie ordnen ihr Symptom gar nicht dem eingenommenen Medikament, sondern ihrer Grunderkrankung zu.

BfArM-Präsident Karl Broich hält das für riskant. »Ob Rx oder OTC – es ist wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risiken früh zu erkennen und Patienten zu schützen«, erklärte der Professor.

 

Besonders bei neuen Präparaten ist für das BfArM jede Beobachtung wertvoll. Wenn ein Arzneimittel zugelassen wird, ist nämlich noch gar nicht alles über seine Sicherheit bekannt. Das liegt daran, dass die klinischen Prüfungen nur an einer begrenzten Zahl von Probanden durchgeführt werden. Seltene oder sehr seltene Neben- und Wechselwirkungen fallen so möglicherweise durchs Raster und werden nicht erkannt. Erst eine breite Anwendung des Mittels kann sie aufdecken.

 

Doch auch wenn es um Medikamente geht, die bereits lange auf dem Markt sind, sollte jeder Verdacht mitgeteilt werden, so das BfArM. Nebenwirkungen bei diesen Präparaten würden leider sehr viel seltener gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln. Die Behörden seien jedoch auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen. Jede Meldung einer Nebenwirkung sei ein wichtiger Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Im Internet unter www.bfarm.de/uawmelden können sowohl Ärzte und Apotheker als auch Bürger den Verdacht einer Nebenwirkung melden. /

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