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Kassenverbände

Importförderklausel soll bleiben

Einige Krankenkassenverbände sprechen sich in einer gemeinsamen Meldung gegen die Abschaffung der Importförderklausel für Arzneimittel aus. Nach ihrer Ansicht hat sich das Instrument für eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung bewährt.
Julia Endris
16.04.2019  14:28 Uhr

Jeglichen Bestrebungen, sie vollständig abzuschaffen, erteilen der Verband der Ersatzkassen (vdek), der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine klare Absage. Es sei unverständlich, warum einige Beteiligte, auch aus dem Lager der Gesetzlichen Krankenversicherung, die finanziellen Interessen der Arzneimittelhersteller unterstützten.

Der Vorschlag zur Änderung der Importförderklausel, wie er aktuell im Entwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) enthalten ist, stellt nach Auffassung der Verbände eine gute und gezielte Weiterentwicklung dar. Danach sollen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge, bei Bezugsarzneimitteln mit einem Abgabepreis bis einschließlich 100 Euro der Preis des Importarzneimittels mindestens 15 Prozent niedriger sein. Kostet das Bezugsarzneimittel mehr als 100 und bis zu einschließlich 300 Euro, sind mindestens 15 Euro Preisabstand nötig, bei teureren Arzneimitteln muss der Import mindestens 5 Prozent günstiger sein. Ziel der Neuregelung ist es, bei hochpreisigen Arzneimitteln zusätzliche Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Importe trügen damit auch weiterhin durch günstige Preise zur Bezahlbarkeit der Arzneimittelversorgung bei, so die Verbände. Wer die Importförderklausel in ihrer Bedeutung reduzieren wolle, müsse darlegen können, wie er zusätzliche Belastungen der Versichertengemeinschaft vermeiden möchte.

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