Import-Antibiotikasäfte sind angekommen |
| Brigitte M. Gensthaler |
| 11.05.2023 17:55 Uhr |
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (rechts) ist dabei, als Maximilian Lernbecher, Inhaber der Oberen Apotheke in Dachau (links), die Antibiotika-Lieferung auspackt. Außerdem im Bild: Bernhard Seidenath, MdL. / Foto: StMGP
Der Minister betonte: »Auch wegen der kurzfristig ergriffenen Maßnahmen Bayerns und dank des engagierten Einsatzes aller Beteiligten können kranke Kinder in Bayern weiterhin gut medizinisch versorgt werden.« Er zeigte sich dankbar, dass »alle an einem Strang ziehen«, um die Versorgung mit unentbehrlichen Arzneimitteln kurzfristig und unbürokratisch zu stabilisieren. Dabei war es dem Minister wichtig zu betonen, dass es »keine Experimente mit der Gesundheit der Kinder« gebe. Es gehe vielmehr um den Import von Antibiotikasäften, die zwar keine Zulassung in Deutschland haben, aber in dem Staat, aus dem sie importiert werden, rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen. Es sei denkbar, dass die Qualität der Säfte von der zuständigen Bundesbehörde festgestellt wird, ergänzte Holetschek.
Erst am vergangenen Wochenende hatte der Minister beim Bayerischen Apothekertag die Anstrengungen der Apotheker gelobt, von Lieferengpässen betroffene Arzneimittel aufzutreiben oder diese als Rezeptur selbst herzustellen. Der Kraftakt der Vor-Ort-Apotheken, diese Versorgunglücken zu kompensieren, könne jedoch keine Dauerlösung sein, konstatierte Holetschek beim BAT. Er forderte eine »echte Stabilisierung der Arzneimittelversorgung«.
Auch in Dachau rief der Minister die Bundesregierung auf, nachhaltige Maßnahmen für die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung auf den Weg zu bringen und rügte die »Dauerschleife« der Arzneimittelengpässe. »So kann es nicht weitergehen.« Die Bundesregierung habe mit dem Gesetzesentwurf zwar erste wichtige Schritte getan, diese reichten aber nicht aus. »Gerade wenn es zu Liefer- und Versorgungsengpässen kommt, sind mehr Pragmatismus und weniger Bürokratie gefragt.«
Mit der Feststellung eines Versorgungsmangels mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder auf Bundesebene wurde den zuständigen Landesbehörden ermöglicht, im Einzelfall von Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) befristet abzuweichen. Bayern hatte daraufhin am 29. April 2023 den zuständigen Regierungen gestattet, mit einer neuen Allgemeinverfügung befristet die Einfuhr von Arzneimitteln zu ermöglichen, die in Deutschland nicht zugelassen oder registriert sind. Die Regierungen von Oberbayern und Oberfranken haben diese Allgemeinverfügungen am 2. Mai 2023 erlassen. Somit dürfen Apotheken und Arzneimittelgroßhandelsbetriebe in Bayern seit kurzem Antibiotika-haltige Säfte für Kinder importieren.