Das Gericht sah die Voraussetzungen für Ansprüche als nicht gegeben an. / Foto: IMAGO/ZUMA Wire
Der Mann warf dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Er verlangte von dem Mainzer Unternehmen 150 000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen sind.
Die 2. Zivilkammer sah die Voraussetzungen für Ansprüche aber als nicht gegeben an, wie das Landgericht mitteilte. Der Kläger kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Und es ist auch nicht die erste Entscheidung eines Gerichts in diesem Zusammenhang.
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