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Treuhand-Faktenblatt

Immer mehr Apotheken rutschen in Verlustzone

Die Treuhand Hannover hat ein Faktenblatt zur wirtschaftlichen Situation der Apotheken erstellt. Im Gegensatz zum Bundesgesundheitsministerium geht die Steuerberatungsgesellschaft nicht von einer entspannten Einkommenslage der Betriebe aus. Bundesgesundheitsminister Lauterbach sieht indes nach wie vor keinen Spielraum für höhere Honorare.
Cornelia Dölger
13.06.2023  18:00 Uhr
Viele Inhaber verdienen weniger als Angestellte

Viele Inhaber verdienen weniger als Angestellte

Als dritten Fakt führt die Treuhand das überschaubare Betriebsergebnis vieler Apotheken an. Inzwischen erreiche ein Drittel der Apotheken nicht einmal mehr die Hälfte des durchschnittlichen Ertrags. Damit bleibe ihnen »im besten Fall das Einkommen eines angestellten Apothekers. In immer mehr Fällen: nichts«. Die Zahl der Betriebe in der Verlustzone sei mit über 13 Prozent Anteil »eklatant hoch«. Rund 1150 Apotheken hätten zwischen 2020 und Mai 2023 schließen müssen, »die Schließungsdynamik nimmt zu«.

Viertens seien die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Denn zwar stieg demnach die Apothekenvergütung je verordneter GKV-Packung um 21,4 Prozent gegenüber 2004. Ungleich stärker wuchsen aber zum Beispiel Inflationsrate, Apotheken-Tariflöhne, Bruttoinlandsprodukt und GKV-Einnahmen. Das packungsbezogene Fixhonorar wurde seit der Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung 2004 bekanntlich kaum verändert. Es wurde nur einmal angehoben: von 8,10 Euro auf 8,35 Euro.

GKV-Versorgung ist sogar oft ein Zuschussgeschäft

Nach Treuhand-Berechnungen ist die Versorgung gesetzlich Versicherter für viele Apotheken ein Zuschussgeschäft. Demnach ist der Stückertrag in der Versorgung von GKV-Versicherten seit 2020 negativ. Er sei seither von -0,07 Euro über -0,15 Euro auf -0,27 Euro im Jahr 2022 gesunken. »Die Apotheke zahlt also statistisch bei jeder Packung auf GKV-Rezept drauf.«

Dies ergebe sich aus einem Abgleich der für diese Versorgung anfallenden Betriebskosten und der hierfür erzielten Vergütung nach der Arzneimittelpreisverordnung. Die Verluste je abgegebener Packung müsse die Apotheke durch Einkaufsvorteile und Erträge aus Zusatzverkäufen in anderen Segmenten ausgleichen.

Und auch wenn steigende Arzneimittelpreise über den Drei-Prozent-Zuschlag zu höheren Apothekeneinnahmen führten – dies reiche »bei Weitem« nicht aus, um die negativen Stückerträge zu drehen. Denn gleichzeitig stiegen Finanzierungskosten, Retaxationsrisiken sowie umsatzvariable Kosten deutlich, betont die Treuhand. Da die Betriebskosten trotz aller individuellen Maßnahmen weiter stiegen, komme als Lösung nur infrage, das Apothekenhonorar anzupassen, so das Fazit der Treuhand.

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