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Kooperation mit Zava

IhreApotheken.de verklagt Gesund.de

IhreApotheken.de geht gegen die Zusammenarbeit von Mitbewerber Gesund.de mit dem Telemedizinanbieter Zava vor, nach erfolgloser Abmahnung wurde nun Klage eingereicht. Die Plattform fördere durch ihre Kooperation mit Zava rechtswidrige Praktiken und verschaffe sich mit geschönten Rx-Zahlen einen ungerechtfertigten Vorteil, so der Vorwurf.
Cornelia Dölger
10.09.2025  11:18 Uhr

Im August hatte IhreApotheken.de die Plattform Gesund.de wegen deren Kooperation mit dem Telemedizinanbieter Zava abgemahnt. Im Visier steht dessen Fragebogen-Modell bei Verschreibungen, das die Klägerseite als rechtswidrig einstuft. Obendrein stößt sich IhreApotheken.de an den Aussagen des Mitbewerbers zu Rx-Außenumsätzen; diese seien geschönt, weil es sich dabei zu einem »signifikanten Teil« um private E-Rezepte aus ebenjener Kooperation mit Zava handele.

Dass Gesund.de mit hohen Umsatzzahlen werbe, die sogar mit jenen von Shop Apotheke mithalten könnten, sei mithin unzulässig. Gesund.de hatte im Juli geworben: »Der Rx-Außenumsatz aller bei gesund.de teilnehmenden Apotheken ist im zweiten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal nochmals um 19,8% auf insgesamt 100 Mio. Euro gestiegen. Damit liegt gesund.de in direkter Schlagdistanz zur Shop Apotheke. Auch im direkten Vergleich überzeugt gesund.de: Der durchschnittliche Rx-Umsatz pro Apotheke liegt 60 % höher als bei anderen Vor-Ort-Apotheken-Apps.«

Gesund.de möge die Zusammenarbeit mit Zava beenden  und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnen, verlangte IhreApotheken.de. Gleichzeitig schickte die Plattform auch eine Abmahnung an den Zava-Partner Shop Apotheke.

Gesund.de weist Vorwürfe zurück

Gesund.de kam der Aufforderung nicht nach; die Vorwürfe seien nicht gerechtfertigt, verteidigte sich das Unternehmen – und ging gleichzeitig in die Offensive. Denn das Abmahnschreiben und die damit ausgelöste öffentliche Debatte wurden als herabsetzend und kreditgefährdend gewertet.

Der mit den Zava-Rezepten erzielte Rx-Umsatz mache nur einen geringen Anteil aus; die beanstandete Irreführung der Rezipienten sei also rein mengenmäßig nicht möglich, so die Argumente von Gesund.de. Zudem seien die über Zava generierten Rx-Umsätze rechtmäßig erzielt worden.

Die Zava-Rezepte selbst wiesen keinen formellen Mangel auf, seien rechtlich zulässig und würden auch nicht durch Zava-Werbung rechtswidrig. Den Apotheken »untergejubelt« würden sie schon gar nicht. IhreApotheken.de hatte unter anderem kritisiert, dass Dokumente als Verschreibungen übermittelt werden, die nicht qualifiziert elektronisch signiert seien. Dies wies Gesund.de zurück und führte Beispiele an, die das Gegenteil belegen sollen.

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