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Entwurf des Digital-Gesetzes

Ident-Verfahren nur in Apotheken

Künftig sollen nun doch ausschließlich Apothekenteams Versicherte identifizieren können, damit diese beispielsweise E-Rezepte nutzen können. Das sieht die Kabinettsvorlage des Digital-Gesetzes vor, die der PZ vorliegt. Ursprünglich sollten dies auch Arzt- oder Zahnarztpraxen übernehmen können. 
Anne Orth
29.08.2023  18:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) will mit dem Entwurf eines »Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens«, kurz »Digital-Gesetz«, das Tempo bei der digitalen Transformation erhöhen. Mit dem Gesetzentwurf will Lauterbach vor allem erreichen, dass das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (EPA) endlich in der Versorgung ankommen. Elektronische Verordnungen sollen ab 1. Januar 2024 Pflicht werden. Ab Januar 2025 sollen Versicherte eine EPA erhalten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Am 20. Juni legte der Minister einen ersten Gesetzentwurf vor, zu dem die ABDA, Ärzteverbände und Kassen Stellung bezogen. Am morgigen Mittwoch soll das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf beraten. Dazu sandte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorab eine Vorlage an die Bundesministerinnen und Bundesminister, die der PZ vorliegt. Bei den Punkten, die die Apotheken betreffen, unterscheidet sich die Kabinettsvorlage nur wenig vom Referentenentwurf des Gesetzes.

In ihrer Stellungnahme hatte die ABDA umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Durchsetzen konnte sich die Bundesvereinigung mit ihrer Forderung, das Ident-Verfahren den Apothekenteams vorzubehalten. Im Referentenentwurf war noch vorgesehen, dass neben den Apotheken auch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte berechtigt sein sollen, Versicherte zu identifizieren und ihnen somit den Zugang zu Anwendungen der Telematik-Infrastruktur wie der EPA und dem E-Rezept zu ermöglichen. Dagegen hatte die ABDA in ihrer Stellungnahme »aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen erhebliche Bedenken« geäußert.

E-Rezept-Weiterleitung

Laut der Kabinettsvorlage sollen die Krankenkassen künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, eigene E-Rezept-Apps anzubieten. Diese Regelung, die noch im Referentenentwurf enthalten war, hat der Gesetzgeber gestrichen. Die Kassen sollen aber weiterhin den Zugriff auf E-Rezepte über ihre EPA-Apps ermöglichen können. Die ABDA sieht dies kritisch und warnt davor, dass die Kassen auf diese Weise möglicherweise auf Gesundheitsdaten der Versicherten zugreifen könnten.

Apotheken sollen künftig assistierte Telemedizin anbieten können – diese Regelung ist in der Kabinettsvorlage beibehalten. Die Teams sollen Patienten dabei unterstützen können, ambulante telemedizinische Leistungen zu nutzen und sie vor Ort anleiten können, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten. Aber auch einfache medizinischer Routineaufgaben sollen die Apothekenteams anlässlich einer telemedizinischen Leistung, beispielsweise einer Videosprechstunde, erbringen können. Details zu diesem Angebot und zur Vergütung der neuen Leistung sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband vereinbaren.

Während Ärzteverbände assistierte Telemedizin in Apotheken ablehnen, kritisierte die ABDA die Vorgaben als »unausgereift« und teilweise rechtlich problematisch. Der Forderung der Bundesvereinigung, die Regelungen zur neuen Leistung konkreter festzulegen, berücksichtigte der Gesetzgeber jedoch nicht.

 

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