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Schmerzmittel

Ibuprofen-Paracetamol-Kombi demnächst wohl rezeptfrei

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich dafür ausgesprochen, dass orale Kombi-Zubereitungen aus Paracetamol und Ibuprofen demnächst ohne Rezept erhältlich sein sollen. Gleiches gilt für Dexibuprofen und das Hustenmittel Levodropropizin.
AutorKontaktPZ
Datum 20.07.2021  15:30 Uhr

Derzeit sind in der ABDA-Datenbank drei Präparate mit Filmtabletten gelistet, die die beiden Schmerz- und Fiebermittel Paracetamol und Ibuprofen in Kombination enthalten: Duoval® und Paracetamol/Ibuprofen Acino enthalten 500 mg Paracetamol und 150 mg Ibuprofen, während die gleichnamige Variante von Ratiopharm etwas mehr Ibuprofen (200 mg) enthält. Es gibt zum Teil verschiedene Packungsgrößen, von zehn bis 50 Tabletten.

Dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde mehrheitlich entsprochen, allerdings mit bestimmten Beschränkungen, über die noch nichts Näheres bekannt ist. Dies könnte sich zum Beispiel auf die Packungsgröße beziehen. Gleiches gilt für den Antrag, Dexibuprofen zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Dexibuprofen ist das rechtsdrehende und damit pharmakologisch aktive Enantiomer von Ibuprofen. Hier ist derzeit nur das Präparat Deltaran® auf dem Markt, in den Stärken 300 und 400 mg. Während es die 300 mg-Stärke nur als 50er-Packung gibt, ist die 400 mg-Stärke in drei Packungsgrößen von 20 bis 100 Stück verfügbar.

Zudem wurde der Empfehlung, Levodropropizin zur oralen Anwendung in die Selbstmedikation zu entlassen, einstimmig zugestimmt. Das betrifft Quimbo® Sirup und Tropfen für Kinder ab zwei Jahren. Levodropropizin ist das S-Enantiomer des nicht-opioiden Antitussivums Dropropizin. Es hemmt den Hustenreiz und wirkt bronchodilatierend und spasmolytisch. Auch hier soll es Einschränkungen geben. Um welche es sich handelt, ist dem Kurzprotokoll der Sitzung nicht zu entnehmen.

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, eine Kommission externer Experten, ist an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukt (BfArM) angegliedert. Er gibt lediglich Empfehlungen. Zu entscheiden hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Verordnungsgeber, ob es entsprechende Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung umsetzt. Diesen muss wiederum der Bundesrat noch zustimmen. Laut Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK), die im Sachverständigenausschuss vertreten ist, könnten die Änderungen frühestens am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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