HPV-positiv heißt noch nicht Krebs |
Neben dem jährlichen Pap-Abstrich haben Frauen ab 35 Jahren seit dem vergangenen Jahr Anspruch auf einen Labor-Test auf humane Papillomviren. / Foto: Adobe Stock/Iryna
Hochrisikotypen der humanen Papillomaviren (HPV) gelten als primäre Ursache von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Regelmäßige Untersuchungen im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Programme ermöglichen es, Vorstufen und frühe Formen des Zervixkarzinoms zu erkennen und erfolgreich zu therapieren.
Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können daher neben der gynäkologischen Untersuchung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung jährlich eine zytologische Abstrich-Untersuchung, den nach dem griechischen Arzt George N. Papanicolaou benannten Pap-Test, in Anspruch nehmen. Nach Zusatz spezifischer Färbelösungen werden die Abstriche mikroskopisch betrachtet.
Ab dem Alter von 35 Jahren wird seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen des vom Gesetzgeber initiierten Screening-Programms alle drei Jahre die Kombination bestehend aus einer zytologischen Untersuchung und einem Labor-Test auf humane Papillomviren (HPV) angeboten, der dem Nachweis von HPV-DNA mittels Polymerasekettenreaktion oder Hybridisierungsverfahren, also molekulargenetischen Techniken wie Hybrid Capture 2 (hc2)-Tests, dient.
Dieser HPV-Test ist nun im vergangenen Jahr bei vielen Frauen erstmals zusätzlich zur bisherigen Früherkennung durchgeführt worden. Erwartungsgemäß wurden dadurch mehr HPV-Infektionen am Gebärmutterhals festgestellt, die nicht zu einem auffälligen Pap-Abstrich geführt hatten. »Solche positiven Testergebnisse verunsichern viele Frauen«, konstatiert das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), in einem aktuellen Statement. Der Krebsinformationsdienst habe entsprechend mehr besorgte Anfragen erhalten.
»Ein positives Testergebnis ist keinesfalls mit einer Krebsvorstufe oder gar Krebs gleichzusetzen«, betont Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des DKFZ. »HPV-Infektionen werden mit Hilfe des körpereigenen Immunsystems nach einiger Zeit zumeist von selbst überwunden. Die Infektionen selbst, die häufig symptomlos verlaufen, machen keine Therapie erforderlich«, so die Medizinerin. Der HPV-Test diene lediglich der Abschätzung des Risikos der Entwicklung möglicher Gewebeveränderungen.
Im Falle eines positiven Test-Ergebnisses werde die nächste Kontrolle nicht – wie bei einem negativen Test – alle drei Jahre, sondern bereits nach einem Jahr durchgeführt. Ist der HPV-Test erneut positiv, folge zur weiteren Abklärung eine Kolposkopie (Gebärmutterhalsspiegelung) sowie bei verdächtigen Veränderungen eine Konisation zur histologischen Begutachtung des entnommenen Gewebes beziehungsweise frühzeitigen Entfernung von Krebsvorstufen als Therapiemethode der ersten Wahl.
In Deutschland, so das DKFZ, sind jährlich circa 56.000 zumeist junge Frauen (Häufigkeitsgipfel zwischen 30 und 34 Jahren) von fortgeschrittenen Zellveränderungen betroffen, die einer Konisation bedürfen. In circa 10 Prozent der Fälle persistierender HPV-Infektionen könne sich über mehrere Jahre eine höhergradige zervikale intraepitheliale Neoplasie (CIN III) entwickeln, aus der unbehandelt in wiederum circa 30 bis 50 Prozent der Fälle innerhalb von 10 bis 30 Jahren ein Zervixkarzinom entstehen kann.
An einem Gebärmutterhalskrebs erkranken bundesweit jährlich etwa 4500 Frauen. Circa 1500 versterben jährlich daran. Bei Männern kommt es HPV-bedingt pro Jahr zu etwa 600 Anal- und 250 Peniskarzinomen sowie 750 Karzinomen in der Mundhöhle oder im Rachen. Die Therapie HPV-bedingter Karzinome hängt von der Tumorlokalisation und dem Schweregrad ab und kann eine chirurgische, Strahlen- und/oder Chemotherapie notwendig machen.
Können Infektionen mit Hochrisiko-HPV-Typen und hier vor allem HPV 16 und 18 aufgrund ihres onkogenen Potenzials zu malignen Tumoren führen, so sind Niedrigrisiko-HPV-Typen wie HPV 6 und 11 für Genitalwarzen verantwortlich, die gleichermaßen zu bösartigen Wucherungen neigen können. Diese, so das DKFZ, treten bei etwa 1 bis 2 Prozent der sexuell aktiven Erwachsenen zwischen dem 15. und 49. Lebensjahr auf.
Die Therapie der Genitalwarzen richtet sich nach der Anzahl der Läsionen beziehungsweise der Größe und Lokalisation betroffener Areale. Für die topische Behandlung stehen Podophyllotoxin-, Imiquimod- oder Sinecatechin-haltige Cremes, Salben oder Lösungen zur Verfügung. Alternativ können Genitalwarzen auch ablativ mittels Elektrokauterisation, Kürettage, Laser- oder Kryotherapie behandelt oder durch Exzision entfernt werden.
Die effektivste Maßnahme gegen HPV-Infektionen ist die prophylaktische Schutzimpfung. Gemäß Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) werden in Deutschland derzeit zwei Impfstoffe eingesetzt: Der zweivalente Impfstoff (Cervarix®) schützt vor HPV 16 und 18 und somit etwa 70 Prozent, der neunvalente Impfstoff (Gardasil®9) zusätzlich vor HPV 31, 33, 45, 52 und 58 und somit etwa 90 Prozent der durch Hochrisiko-HPV-Typen ausgelösten Gebärmutterhalskarzinome sowie den Niedrigrisiko-Typen 6 und 11.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Versäumte Impfungen, so heißt es auf der Homepage des DKFZ, sollten so früh wie möglich nachgeholt werden – dies kann bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Zudem könnten Frauen und Männer, die älter als 17 Jahre sind, im Einzelfall von einer HPV-Impfung profitieren.
Auch ohne STIKO-Empfehlung könnten Frauen und Männer, die älter als 17 Jahre alt sind, im Rahmen der Zulassung gegen HPV geimpft werden. Unabhängig von einer erfolgten HPV-Impfung, so die STIKO, sollte Mädchen später unbedingt zum empfohlenen Gebärmutterhals-Screening geraten werden.