Pharmazeutische Zeitung online
AvP-Insolvenz

Hoos: »Vergleich ist wohl erstmal vom Tisch«

Diese Woche gab es erneut Bewegung im Insolvenzverfahren von AvP. Informationen aus einem internen Diskussionspapier über einen möglichen Vergleich waren vor wenigen Tagen an die Öffentlichkeit geraten. Die Debatte um diese Vergleichsstruktur, die als Entwurf zu verstehen ist, sorgt nun für Verstimmungen sowohl auf Seiten der Apotheker als auch beim Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos. Hoos erklärte nun gegenüber der PZ, dass ein Vergleich wohl erstmal vom Tisch sei.
Charlotte Kurz
05.03.2021  12:30 Uhr
Auf AvP-Konten: Weniger als 345 Millionen Euro

Auf AvP-Konten: Weniger als 345 Millionen Euro

Was Hoos auf den AvP-Konten vorgefunden hat, sei allerdings »deutlich weniger als die 345 Millionen Euro«, die allein die Offizinapotheken einfordern. Damit liegt die Hoffnung vor allem auf dem Geld, dass die Krankenkassen noch einbehalten. Denn die Apotheken sind der Überzeugung, dass dieses Geld aufgrund etwaiger Aussonderungsrechte ihnen zusteht. Hoos argumentiert jedoch, dass das Geld der Insolvenzmasse zukommen sollte. Aus Sorge vor einer etwaigen doppelten Auszahlung behalten die Kostenträger diese Forderungen noch zurück und zahlen sie zurzeit weder an Hoos noch an die Apotheken aus.

Zu unterscheiden wie viel Geld einerseits auf den AvP-Konten liegt und andererseits noch in die Insolvenzmasse einfließen könnte, ist vor allem wichtig, um die mögliche Vergleichsquote zu verstehen, die Hoos dem Ausschuss vorstellte. Der Insolvenzverwalter hatte eine Vergleichsquote von etwa 10 Prozent in seinem Rechenbeispiel ermittelt, allerdings nur auf Basis der vorgefundenen Kontobestände. Diese mögliche Vergleichsstruktur habe zudem auch einen weiteren Quotenbestandteil beinhaltet, die sich auf die noch nicht ausbezahlten Forderungen der Kostenträger bezogen hatte. Die Höhe dieser Quote möchte Hoos nicht öffentlich äußern.

Weitere Auszahlungen möglich

Allerdings betonte Hoos, dass wenn es zu einem Vergleich kommen würde, könnte es nach der ersten Ausschüttung der Quote auch nochmal eine Zahlung geben. Diese würde davon abhängig sein, wie das Insolvenzverfahren in Bezug auf die Rabattverfälle, Haftungsansprüche und die Anfechtung der Banken laufen werde. Diese möglichen Zahlungen beruhen aber »Stand heute auf einer unbekannten Größe«, so Hoos. Diese Anfechtungsansprüche prüfe er zurzeit, und werde diese voraussichtlich auch geltend machen.

Im Nachgang der Vorstellung dieser Vergleichsstruktur hatte Rechtsanwalt Morton Douglas, der einige Apotheken im Fall AvP vertritt, Medienberichten zufolge seinen Mandanten geschrieben und ihnen geraten, einen etwaigen Vergleich in dieser Höhe nicht anzunehmen. Zu dieser Sache äußerte sich Douglas gegenüber der PZ jedoch nicht.

Demnach bleibt es offen, ob und wann die Apotheken und die anderen Gläubiger von Hoos ein Angebot über einen Vergleich erhalten. Zurzeit ist diese Option eher unrealistisch. Damit ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren vor Gericht landet und die Apotheken gerichtlich versuchen werden, ihre Aussonderungsrechte rechtlich durchzusetzen. Das weitere Vorgehen in diesem Fall wird im Rahmen des nächsten Treffens des Gläubigerausschusses Ende März beraten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeAvP

Mehr von Avoxa