Hoos: »Vergleich ist wohl erstmal vom Tisch« |
Was Hoos auf den AvP-Konten vorgefunden hat, sei allerdings »deutlich weniger als die 345 Millionen Euro«, die allein die Offizinapotheken einfordern. Damit liegt die Hoffnung vor allem auf dem Geld, dass die Krankenkassen noch einbehalten. Denn die Apotheken sind der Überzeugung, dass dieses Geld aufgrund etwaiger Aussonderungsrechte ihnen zusteht. Hoos argumentiert jedoch, dass das Geld der Insolvenzmasse zukommen sollte. Aus Sorge vor einer etwaigen doppelten Auszahlung behalten die Kostenträger diese Forderungen noch zurück und zahlen sie zurzeit weder an Hoos noch an die Apotheken aus.
Zu unterscheiden wie viel Geld einerseits auf den AvP-Konten liegt und andererseits noch in die Insolvenzmasse einfließen könnte, ist vor allem wichtig, um die mögliche Vergleichsquote zu verstehen, die Hoos dem Ausschuss vorstellte. Der Insolvenzverwalter hatte eine Vergleichsquote von etwa 10 Prozent in seinem Rechenbeispiel ermittelt, allerdings nur auf Basis der vorgefundenen Kontobestände. Diese mögliche Vergleichsstruktur habe zudem auch einen weiteren Quotenbestandteil beinhaltet, die sich auf die noch nicht ausbezahlten Forderungen der Kostenträger bezogen hatte. Die Höhe dieser Quote möchte Hoos nicht öffentlich äußern.
Allerdings betonte Hoos, dass wenn es zu einem Vergleich kommen würde, könnte es nach der ersten Ausschüttung der Quote auch nochmal eine Zahlung geben. Diese würde davon abhängig sein, wie das Insolvenzverfahren in Bezug auf die Rabattverfälle, Haftungsansprüche und die Anfechtung der Banken laufen werde. Diese möglichen Zahlungen beruhen aber »Stand heute auf einer unbekannten Größe«, so Hoos. Diese Anfechtungsansprüche prüfe er zurzeit, und werde diese voraussichtlich auch geltend machen.
Im Nachgang der Vorstellung dieser Vergleichsstruktur hatte Rechtsanwalt Morton Douglas, der einige Apotheken im Fall AvP vertritt, Medienberichten zufolge seinen Mandanten geschrieben und ihnen geraten, einen etwaigen Vergleich in dieser Höhe nicht anzunehmen. Zu dieser Sache äußerte sich Douglas gegenüber der PZ jedoch nicht.
Demnach bleibt es offen, ob und wann die Apotheken und die anderen Gläubiger von Hoos ein Angebot über einen Vergleich erhalten. Zurzeit ist diese Option eher unrealistisch. Damit ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Verfahren vor Gericht landet und die Apotheken gerichtlich versuchen werden, ihre Aussonderungsrechte rechtlich durchzusetzen. Das weitere Vorgehen in diesem Fall wird im Rahmen des nächsten Treffens des Gläubigerausschusses Ende März beraten.