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AvP-Insolvenz

Hoos: September-Rezepte können nicht herausgegeben werden

Rund 3000 Apotheken sind von der AvP-Pleite betroffen. Erst vor kurzem versendete der Abrechner die genaue August-Abrechnung an die Apotheken. Inzwischen ist aber klar, dass die meisten August-Rezepte bereits abgerechnet wurden. Die September-Rezepte können nicht herausgegeben werden, sondern werden von den Krankenkassen eingelöst. Die Beträge werden aber nicht an die Apotheken ausgezahlt, sondern auf Treuhandkonten bis zur Klärung des Insolvenzverfahrens verwahrt.
Charlotte Kurz
08.10.2020  09:00 Uhr
Hoos: September-Rezepte können nicht herausgegeben werden

Eine Woche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen das Düsseldorfer Abrechnungszentrum AvP informierte der eingesetzte Insolvenzverwalter Mitte September erstmalig die betroffenen AvP-Apotheken über das weitere Vorgehen. Für die Apotheken stehen aufgrund der Firmenpleite im Durchschnitt 120.000 Euro aus, die fehlenden Abschlagszahlungen des Abrechners führen zu massiven finanziellen Schwierigkeiten bei den Offizinen. Eine zentrale Frage ist: Was passiert mit den Rezepten, die die Apotheken im August und den ersten Septembertagen bereits elektronisch oder sogar physisch an die AvP übermittelt haben? Diese Woche haben sich Rechtsanwalt Hoos und der von der BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte Ralf R. Bauer wieder per Brief an die Apotheken gewendet und diese Fragen beantwortet.

Aus dem Schreiben, dass der PZ vorliegt, wird deutlich, wie es mit den August-Rezepten weitergeht: »Dabei hat sich nunmehr herausgestellt, dass vorhandene Rezepte von Offizinapotheken, die noch im August 2020 von der AvP Deutschland GmbH abgeholt wurden, bereits vor Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 16.09.2020 jedenfalls in elektronischer Form bei den Kostenträgern eingereicht, abgerechnet und überwiegend auch bezahlt wurden.« Das bedeutet, dass die Mehrheit der August-Rezepte bereits bei den Krankenkassen eingereicht und abgerechnet wurden. Laut Hoos bekam demnach auch die Mehrheit der Apotheken ihre Abschlagszahlungen für den Monat August. Die Konsequenz: Die Herausgabe dieser Rezepte könne laut Hoos somit nicht erfolgen. 

Zwischenzeitlich hat die AvP auch die Abrechnungen für den Monat August an die betroffenen Apotheken versandt. Aus Apothekerkreisen hört man, dass eine entsprechende Auflistung auch bei den Apotheken ankam. Demnach sei erst jetzt genau aufgelistet worden, welche Summen den einzelnen Apotheken noch fehlen.

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