Honorarreform bremst das Apothekensterben nicht |
Eine Lösung dieses Problems könnte aus Sicht des Volkswirts ein Apothekenzuschlag sein, der gemäß der Abgabemenge verschreibungspflichtiger Medikamente gestaffelt sei. Ein derartiges System sogenannter Blockpreise führe dazu, dass Apotheken mit geringen Abgabemengen im Schnitt höhere Honorare erhielten als Apotheken mit hohen Abgabemengen.
»Simulationsrechnungen zeigen, dass durch ein solches Honorarsystem schon bei Budgetneutralität im Hinblick auf die Zahlungen der Krankenkassen an die Apotheken deutlich höhere Zugewinne ertragsschwacher Apotheken möglich sind als beim Vorschlag des BMG«, erläuterte Götz. Dies ginge allerdings mit Verlusten ertragsstarker Apotheken einher. Diese Umverteilung werde durch eine Spreizung zwischen den Zuschlägen bei niedrigen und bei hohen Mengenabgaben erreicht. Diese Spreizung könne je nach Größenordnung der Verluste zu unerwünschten Ausweichreaktionen ertragsstarker Apotheken führen.
»Es gibt dringenden Reformbedarf«, fasste Götz zusammen. »Klar ist aber auch, dass die gepante Honorarreform des BMG das Apothekensterben nicht stoppen wird.« Denn durch eine reine Umverteilung, also ohne zusätzliche Finanzmittel, lasse sich eine relevante Stärkung ertragsschwacher Apotheken nicht erreichen.
»Budgetneutral wird eine Reform, die tatsächlich ertragsschwache Apotheken stärkt, nicht zu machen sein«, betonte der Volkswirt. In diesem Fall gebe es unerwünschte Nebenwirkungen, nämlich eine Schwächung der ertragsstarken Offizinen. Die Szenariorechnungen hätten jedoch gezeigt, dass eine wirksame Stärkung der Vor-Ort-Apotheken mit »überschaubaren Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung« machbar sei. Ob derartige Zusatzausgaben zur Verfügung gestellt werden sollen, sei jedoch letztlich eine politische Frage, betonte Götz.