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Pharmazeutische Dienstleistungen

»Historischer« Schritt für die Apotheker

Dass die pharmazeutischen Dienstleistungen in der Regelversorgung angekommen sind, hält ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz für »historisch«. Beim Deutschen Apothekertag in München benannte Schmitz aber auch Bereiche, in denen es für die Apotheker nicht ganz so gut gelaufen ist.
Annette Rößler
15.09.2022  08:00 Uhr

»Der größte Teil der Arbeit ist aber vor Ort zu leisten«

Dies gilt umso mehr, als die Apotheker an sich selbst und ihren Beitrag zur optimalen Versorgung ihrer Patienten hohe Ansprüche stellen, die sie im Perspektivpapier »Apotheke 2030« formuliert haben. Dessen überarbeitete Fassung wurde im Januar beschlossen. »Die freiberuflich geführten Apotheken vor Ort werden wegen ihrer Expertise in Gesundheitsfragen, ihrer Unabhängigkeit, ihres niedrigschwelligen Zugangs und ihrer sozialen Funktion geschätzt und gebraucht. Dieser bewährte Vierklang soll fortwährend verstärkt und ausgebaut werden«, zitierte Schmitz aus dem Papier.

All dies sei bereits jetzt nicht mehr bloß graue Theorie, sondern für die Patienten beispielsweise als Grippeschutzimpfung in der Apotheke oder pharmazeutische Dienstleistungen konkret erlebbar. Jetzt gehe es darum, Letztere in der Praxis zu implementieren. Die ABDA leiste dabei gerne Unterstützung in Form von Informationsmaterialien, Videoclips und Fortbildungskonzepten. »Der größte Teil der Arbeit ist aber vor Ort zu leisten«, betonte Schmitz.

Dicke Bretter zu bohren, braucht Zeit

Dass die pharmazeutischen Dienstleistungen nun zur Regelversorgung zählen, wertet er als das Ergebnis jahrelanger Verbandsarbeit. Dieses Beispiel zeige, dass das »Bohren dicker Bretter« im Gesundheitswesen mitunter Zeit benötige, sich letztlich aber lohne. »Wir sollten es uns anders als die Krankenkassen auch in Zukunft leisten, eine langfristige Perspektive zu haben«, bemerkte der Hauptgeschäftsführer dazu.

Zeit lässt die Politik Interessensvertretungen wie der ABDA momentan allerdings wenig bis gar keine – ein Missstand, auf den Schmitz hinwies. Es sei in der Pandemie leider zur Routine geworden, dass für Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen äußerst kurze Fristen gesetzt würden. In »dramatischen Krisenlagen« wie einer Pandemie sei das akzeptabel, im Regelbetrieb aber nicht.

»Die Verbändebeteiligung an Rechtssetzungsverfahren ist keine überflüssige Formalie, sondern wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Verfahrens, das die unterschiedliche Betroffenheit der Interessengruppen offenlegt, bewertet und deren fachliche Expertise berücksichtigt«, erinnerte Schmitz. Man erwarte daher von den politischen Akteuren, wieder zu angemessen langen Fristen zurückzukehren.

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