Herstellung wichtiger Arzneimittel gefährdet |
Melanie Höhn |
18.11.2024 15:30 Uhr |
Vier Industrieverbände fordern, dass eine Einstufung von Ethanol in der höchsten Gefahrenkategorie dringend vermieden werden muss, um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung, unter anderem mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, zu gewährleisten. / © IMAGO/Zoonar
Eine verschärfte Einstufung von Ethanol würde sich »gravierend auf die Herstellung wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte und damit auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken«, erklärten der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), der Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz (IHO) und der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Hauptkritikpunkt der Verbände: Die zur Bewertung herangezogenen Daten zur Risikoeinstufung würden »nur auf der oralen Aufnahme von Ethanol« basieren. »Während die missbräuchliche Einnahme von Alkohol unserer Gesundheit schaden kann, ist Alkohol in der Medizin und Hygiene unverzichtbar. Ethanol ist in Produktionsprozessen sowie in Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln oder Medizinprodukten wirksam, sicher und unabdingbar«, so die Verbände.
Das laufende ECHA-Verfahren bezieht sich auf die Biozidprodukte-Verordnung und die CLP-Verordnung («Classification, Labelling and Packaging«). Expertinnen und Experten befürchten, dass Ethanol zeitnah als reproduktionstoxisch und/oder krebserzeugend der Kategorie 2 oder sogar der höchsten Gefahrenkategorie 1 («Cancerogen Mutagen Reprotoxic«, kurz: CMR) eingestuft wird. Das könne auch für die industrielle Gesundheitswirtschaft und damit die Gesundheitsversorgung weitreichende negative Folgen haben. Denn dadurch würde die Verwendung von Ethanol als Haupt- oder Hilfswirkstoff in Produkten und der Einsatz in Produktionsprozessen erschwert, aber auch die Verwendung im Rahmen der geltenden Arbeitsschutzregelungen stark eingeschränkt.
Die vier Verbände fordern daher, dass eine Einstufung von Ethanol als CMR-Substanz der Kategorien 1 oder 2 »dringend vermieden« werden müsse, »um eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln, Reinigern, Arzneimitteln und Medizinprodukten, sowie die Produktions- und Lieferfähigkeit mit entsprechenden Endprodukten gewährleisten zu können«.
Ansonsten würde dies dem »Zweck der Biozid- und der CLP-Verordnungen zuwiderhandeln, die Gesundheit des Menschen zu verbessern«. Stattdessen gäbe es eine Verschlechterung bei der Hygiene und der Gesundheitsversorgung. Der Schutz vulnerabler Patientengruppen, insbesondere im Krankenhaus beziehungsweise im ambulanten Sektor, könnte nicht mehr sichergestellt werden.
Gerade auch in Pandemiezeiten sei Ethanol unverzichtbar, um die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit wirksamen Desinfektionsmitteln sicherzustellen und damit eine entscheidende Säule im Infektionsschutz zu gewährleisten. »Deshalb muss die von der ECHA geplante Gefahreneinstufung von Ethanol im medizinischen Bereich verhindert werden«, erklärten die Verbände weiter.