| Sven Siebenand |
| 19.02.2026 14:30 Uhr |
Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) bedauert die Entscheidung des G-BA und spricht von einem Rückschlag für Betroffene und die Demenzforschung in Deutschland. »Die Negativbewertung birgt die große Gefahr, dass die Therapie nun aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausfällt und die Kosten nicht übernommen werden«, kommentiert Professor Dr. Jörg B. Schulz, Sprecher der Kommission »Demenzen« der DGN. Denn bei den Preisverhandlungen zwischen dem pharmazeutischen Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband in den nächsten sechs Monaten könnte am Ende auch ein Preis stehen, der für Eisai nicht rentabel ist. Das könne dann zur Entscheidung führen, das Medikament in Deutschland anschließend nicht mehr anzubieten.
Die Fachgesellschaft sieht noch ein weiteres Problem. Wie Professor Dr. Peter Berlit, DGN-Generalsekretär, hervorhebt, sei es nun viel schwieriger, »Real-Life-Daten« zu erheben. Zwar sei die weitere Forschung nicht untersagt und das Medikament zugelassen, jedoch wird die Forschung zu Wirkstoffen nach der Zulassung in der Regel durch den Hersteller finanziert. »Dieser hat nun keinen Anreiz, die dringend erforderlichen Studien anzustoßen, die bestehende Datenlücken schließen können: die Wirksamkeit im Alltag sowie das Erfassen von Langzeitsicherheit und seltenen Nebenwirkungen, auch die Erforschung des Einsatzes bei verschiedenen Subpopulationen oder in Kombination mit anderen Medikamenten. Für die Demenzforschung in Deutschland ist das ein herber Rückschlag.«
Neben Lecanemab kam im Vorjahr auch der zweite Alzheimer-Antikörper Donanemab (Kisunla®, Lilly Pharma) für frühere Phasen der Erkrankung auf den deutschen Markt. Auch hier sieht das IQWiG keinen Zusatznutzen. Der G-BA wird voraussichtlich im April über den Zusatznutzen entscheiden. Schwer vorstellbar, dass das Votum dann anders lautet als jenes von heute.