Heidenblut befürwortet Drug-Checking in Apotheken |
Cornelia Dölger |
29.06.2023 13:00 Uhr |
»Kaum jemand weiß, was wirklich in den Drogen steckt«, sagt SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut. Abhilfe schaffen soll das sogenannte Drug-Checking, wie hier in Kanada mittels FTIR (Fourier-Transform-Infrarot-Spektometrie). / Foto: Imago/ZUMA Press
Eines der weniger bekannten Vorhaben, das sich die Ampel in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat, ist, Drug-Checking-Projekte zu erweitern. Auf Seite 87 findet sich die Ankündigung: »Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.« Durch das Drug-Checking, also die chemische oder physikalische Substanzanalyse von Drogen, sollen Nutzerinnen und Nutzer besser vor möglicherweise beigemischten gefährlichen Substanzen geschützt werden, so der Plan.
Außer dem Plan kam bislang aber wenig Konkretes dabei heraus. Etwa in Berlin und Thüringen gab es zwar bereits Modellprojekte, aber eben nur dort. In der Bundeshauptstadt können Konsumierende seit Anfang Juni in insgesamt drei Beratungsstellen Partydrogen wie Cannabis, Ecstasy, Speed, Koks und LSD durch ein Labor der Gerichtsmedizin auf Verunreinigungen untersuchen lassen.
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das der Bundestag am vergangenen Freitag, 23. Juni, beschlossen hat, wird der Fokus erweitert. Nun bekommen alle Bundesländer die Möglichkeit, solche Modellprojekte durchzuführen. Das Drug-Checking war per Änderungsantrag ins ALBVVG geraten.
Am gestrigen Mittwoch berichtete dann das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass neben Berlin und Thüringen auch die Länder Hessen und Baden-Württemberg entsprechende Angebote einführen wollen. Wann es damit losgehen soll, ist demnach aber noch unklar. Anfang dieser Woche war eine 13-Jährige aus Mecklenburg-Vorpommern im Krankenhaus gestorben - vermutlich nach der Einnahme der Ecstasy-Pille »Blue Punisher«. Zwei weitere Jugendliche liegen derzeit noch auf der Intensivstation nach der Einnahme dieser Droge. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), mahnte nach dem Tod des Mädchens verstärkte Prävention an.
Laut der gesetzlichen Neuregelung darf Drug-Checking direkt in Drogenkonsumräumen und auch mobil durchgeführt werden. »Der hohe Suchtdruck macht es erforderlich, dass die Substanzen schnell vor Ort untersucht werden«, heißt es in der beschlossenen Fassung. Für die Analysen müssten die »notwendigen technischen Ausstattungen« zur Verfügung stehen, zugleich würden aber keine Anforderungen an die Räumlichkeiten gestellt. »Dies ermöglicht bei Einhaltung der weiteren Mindestanforderungen ergänzend zu einem stationären Drug-Checking Angebot sowohl ein mobiles Drug-Checking als auch ein Drug-Checking direkt im Drogenkonsumraum.«