HAV startet Petition gegen Apothekenreform |
Am vergangenen Donnerstag gingen Apothekerinnen und Apotheker in Frankfurt gegen die Apothekenreform auf die Straße. Nun hat der Hessische Apothekerverband eine Petition gegen die Pläne gestartet. / Foto: PZ
Seit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referententwurf zum »Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG) vorgelegt hat, wehrt sich die Apothekerschaft gegen die Pläne. Die ABDA forderte in einer Stellungnahme, die Reform zurückzunehmen und startete eine Medienkampagne. Der HAV rief seine Mitglieder bereits in der vergangenen Woche zu Schließungen und Protesten auf. Am 27. Juni blieben zahlreiche Offizinen in Hessen geschlossen, und auf dem Frankfurter Opernplatz demonstierten Apothekenteams gegen die Reformpläne.
Nun setzt der HAV seinen Protest mit einer Petition fort. Darin warnt er davor, dass der Entwurf der Apothekenreform »für die Menschen in der Bundesrepublik massive Einschnitte in der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke vor Ort mit sich bringt«. So plane das BMG, künftig auf die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke zu verzichten, Leistungen und Öffnungszeiten einzuschränken und das bewährte System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die aktuell noch rund 17.500 öffentlichen Apotheken einem radikalen Systemwechsel zu unterziehen, warnt der HAV.
Der Hessische Apothekerverband beschreibt im Anschluss mögliche Folgen der Reform. Diese werde »gravierende Auswirkungen auf die Patientensicherheit, eine funktionierende Arzneimitteltherapie und den Leistungsumfang durch die öffentlichen Apotheken« haben. Dabei sind in der Petition vier Punkte genannt. So wendet sich der HAV vor allem gegen Pläne, wonach Apothekerinnen und Apotheker künftig nur noch acht Stunden pro Woche in einer Apotheke anwesend sein müssen. Damit nehme das BMG den Patienten »wertvolle, vertraute und kompetente Ansprechpartner für ihr höchstes Gut: ihre Gesundheit«, heißt es.
Der HAV befürchtet laut der Petition weiter, dass in den Zeiten, in denen kein Apotheker anwesend ist, Apothekenleistungen wegfallen – etwa die Abgabe von Betäubungsmitteln, das Erkennen von Einnahmeproblemen, Medikationsanalysen, die Herstellung von Arzneimitteln vor Ort oder Impfungen.