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EuGH-Schlussanträge
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HAV hält Rx-Versandverbot für möglich

Die Diskussion um die Zulässigkeit eines Rx-Versandverbots dauert seit Jahren an. Bislang hält die Politik entsprechende Forderungen europarechtlich für nicht legitim. Doch aktuelle Schlussanträge am Europäischen Gerichtshof (EuGH) lassen ein solches Verbot durchaus möglich erscheinen. Der Hessische Apothekerverband (HAV) fordert die Politik auf, ein Rx-Versandverbot endlich umzusetzen.
AutorKontaktPZ
Datum 15.01.2026  17:24 Uhr

Das Thema Rx-Versandverbot ist hierzulande seit Jahrzehnten umstritten. Seit 2004 der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt wurde, sieht sich die Apothekenbranche mit einem ungleichen Wettbewerb konfrontiert. Die Tatsache, dass EU-Versender sich wenig um die Einhaltung korrekter Versandvorgaben und Boni-Verbote scheren, verzerre den Wettbewerb und gefährde zudem den Gesundheitsschutz, so die Kritik.

Doch die Forderung eines Rx-Versandverbots wird von der Politik bislang als europarechtlich nicht haltbar abgetan. Vor dem Hintergrund aktueller Schlussanträge beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt sich nun aber durchaus eine Argumentationslinie für ein solches Verbot.

Grundsätzlich hat der EuGH 2004 entschieden, dass Mitgliedstaaten den OTC-Versand nicht verbieten dürfen, beim Rx-Versand aber freie Wahl haben, ob sie ihn zulassen oder nicht. In 20 von 27 EU-Staaten ist der Versand verschreibungspflichtiger Medikamente verboten, die Ausnahmen sind neben Deutschland etwa Dänemark, Finnland, Estland, die Niederlande, Schweden und Malta.

Deutliche Trennung zwischen OTC und Rx 

Anlässlich aktuell veröffentlichter Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts Maciej Szpunar (Rechtssache C 604/24) zu einem Verfahren aus Griechenland wird nun erneut deutlich, dass die Frage, ob ein Land den Rx-Versandhandel zulässt oder nicht, eine rein nationale Entscheidung ist.

Szpunar zieht mit seiner Darlegung eine klare Abgrenzung zwischen OTC und Rx. OTC-Versand ist demnach nicht pauschal zu verbieten; ob der Rx-Versand hingegen zulässig sein soll, das dürfe jeder Mitgliedstaat selbst festlegen.

Der HAV-Vorsitzende Holger Seyfarth sieht die Handlungslegitimität für ein Rx-Versandverbot damit bestätigt: »Rx-Versand darf man national untersagen. Wer etwas anderes behauptet, ignoriert die Realität und will schlicht nicht handeln.«

Als Rechtsgrundlage gelte Artikel 85c der Richtlinie 2001/83/EG: Er lässt nationale Verbote des Fernabsatzes verschreibungspflichtiger Arzneimittel ausdrücklich unberührt. Für den Verbandsvorsitzenden ist klar: »Rx-Versandverbot ist damit keine juristische Unmöglichkeit, sondern eine Frage des politischen Willens.«

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