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Cannabis-Verordnung
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Hausärzte brauchen keine Genehmigung mehr

Hausärzte und bestimmte Fachärzte müssen vor der ersten Verordnung von medizinischem Cannabis ab sofort keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli beschlossen. Der Beschluss ist jetzt in Kraft getreten. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) fordert nun eine Friedenspflicht der Krankenkassen.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 18.10.2024  12:15 Uhr
VCA: Vorgaben sind nach wie vor sehr restriktiv

VCA: Vorgaben sind nach wie vor sehr restriktiv

Beim Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) überwiegt die Skepsis. Zwar begrüßt der Verband, dass die neue Regelung auch für Allgemeinmediziner gilt. »Dafür haben wir gekämpft«, sagt Christiane Neubaur, Apothekerin und Geschäftsführerin des VCA.

Sie fordert in der 15-monatigen Evaluierungsphase eine Friedenspflicht der Krankenkassen. Denn die Vorgaben für die Verschreibung von Medizinalcannabis seien nach wie vor sehr restriktiv. Aus Angst vor Regressen stünden daher viele Ärzte dem Thema kritisch gegenüber. Daher werde der Wegfall der Genehmigungspflicht nicht dazu führen, dass künftig mehr Ärzte medizinisches Cannabis verordneten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gelte ja nach wie vor. »Ohne eine Friedenspflicht der Kassen ist die Neuregelung Augenwischerei«, betont Neubaur.

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