Hausärzte brauchen keine Genehmigung mehr |
Beim Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) überwiegt die Skepsis. Zwar begrüßt der Verband, dass die neue Regelung auch für Allgemeinmediziner gilt. »Dafür haben wir gekämpft«, sagt Christiane Neubaur, Apothekerin und Geschäftsführerin des VCA.
Sie fordert in der 15-monatigen Evaluierungsphase eine Friedenspflicht der Krankenkassen. Denn die Vorgaben für die Verschreibung von Medizinalcannabis seien nach wie vor sehr restriktiv. Aus Angst vor Regressen stünden daher viele Ärzte dem Thema kritisch gegenüber. Daher werde der Wegfall der Genehmigungspflicht nicht dazu führen, dass künftig mehr Ärzte medizinisches Cannabis verordneten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gelte ja nach wie vor. »Ohne eine Friedenspflicht der Kassen ist die Neuregelung Augenwischerei«, betont Neubaur.