| 20.10.2023 12:30 Uhr |
Covid-19-Impfstoffe für die 44. Kalenderwoche sollten Apotheken bis zum 24. Oktober bestellen. / Foto: IMAGO/Beautiful Sports
Die Apotheken müssen die Covid-19-Impfstoffe für die Woche vom 30. Oktober bis zum 3. November 2023 (44. KW) am Dienstag, 24. Oktober 2023, bis spätestens 18 Uhr bestellen. Nach Angaben des DAV stehen folgende Covid-19-Impfstoffe für öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat-, Betriebsärzte und Ärzte in Krankenhäusern sowie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zur Bestellung zur Verfügung:
Der DAV weist darauf hin, dass die Leistungserbringer jeweils nur den tatsächlichen Bedarf für die Folgewoche bestellen und eine Bevorratung vermeiden sollen. Konkrete Höchstbestellmengen für die Corona-Impfstoffe seien vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Moment jedoch nicht festgelegt.
Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) läuft die Haltbarkeit aller Chargen einer Reihe von zentral beschafften Impfstoffen nach dem 31. Oktober 2023 ab. Folgende Impfstoffe sind aufgrund der kurzen Restlaufzeit nicht mehr für Impfungen in der 44. KW bestellbar:
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