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Bundesregierung

Härtere Strafen bei Gewalt gegen Notfallversorger

Wer Gewalt gegen Ärzte und Pfleger zum Beispiel in der Notaufnahme anwendet, soll künftig härter bestraft werden können. Das meldet die Deutsche Presseagentur (dpa) und beruft sich auf die Zeitungen der Funke Mediengruppe.
dpa
29.10.2019  10:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem dpa-Bericht zufolge: »Die Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger ist in kürzester Zeit um mehr als die Hälfte gestiegen. Das sind wir nicht gewillt länger hinzunehmen. Deswegen wollen wir die Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung verschärfen. Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft.«

Mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD sei er einig, dass schnell gehandelt werden müsse, sagte Spahn. »Deswegen ist das Vorhaben Teil eines Eckpunktepapiers zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, den das Kabinett am Mittwoch beschließt. In Kürze werden wir dazu einen Vorschlag vorlegen, wie wir das Strafgesetzbuch konkret ändern wollen.«

Spahn sagte, Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung seien besonderen Gefahren ausgesetzt. Patienten oder deren Begleiter seien gestresst und oft auch unter Drogen aggressiv. »Das passiert leider nicht nur im Rettungsdienst, sondern auch nachts in Ambulanzen, in den Notaufnahmen am Wochenende sowie beim Notdienst zu Hause oder im Heim.« 75 Prozent der Krankenhäuser sagen demnach, dass in ihren Notfall-Ambulanzen Übergriffe stattfänden. »Das ist inakzeptabel.«

Die Strafe solle härter sein als sie es grundsätzlich für Gewalttaten schon sei. »Dass solche Verschärfungen überhaupt notwendig sind, lässt allerdings fürs gesellschaftliche Klima tief blicken. Denn Notfall-Personal gewaltfrei und unterstützend zu begegnen, sollte die eigentliche Selbstverständlichkeit sein.«

Nach Informationen der Funke-Zeitungen soll das medizinische Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen in Zukunft unter dem gleichen strafrechtlichen Schutz stehen wie er schon für Rettungskräfte außerhalb von Krankenhäusern und Praxen gilt. Vor zwei Jahren verstärkten Union und SPD den Schutz von Rettungs- und Sicherheitskräften mit neuen Straftatbestände (Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften).

 

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