Gutachten: Qualitätskriterien für EU-Versender sind möglich |
Das Gutachten beschäftigt sich übrigens auch mit der Frage, ob ein Rx-Versandverbot europarechtlich möglich wäre. Hier sind die Hausjuristen des Bundestags sehr skeptisch. Sie weisen zwar darauf hin, dass das Verbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen wäre, etwa weil der Staat damit seine Vor-Ort-Apotheken schützen wollen würde. Auch wegen der Vermeidung von Medikamentenfälschungen oder -missbrauch könne man das Argument des Gesundheitsschutzes heranziehen. Allerdings sehen die Juristen Probleme bei der Erforderlichkeit eines RxVV. Schließlich liege mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz ein Vorschlag auf dem Tisch, der mit dem Rx-Boni-Verbot mildere Mittel enthalte. Die Juristen weisen zudem darauf hin, dass der Rx-Versandhandel seit 16 Jahren praktiziert werde und die »negativen Folgen« nicht eingetreten seien. Deswegen kommen sie zu dem Schluss, dass das Rx-Versandverbot »wohl als unverhältnismäßig« einzustufen wäre.
Der CSU-Gesundheitsexperte Pilsinger hat nun einen konkreten Vorschlag, wie er die neuen Qualitätskriterien für EU-Versender in Deutschland umsetzen möchte. Konkret schwebt ihm dafür das Apotheken-Stärkungsgesetz vor, das Ende des Monats Oktober im Bundestag beschlossen werden soll. Gegenüber der PZ erklärte Pilsinger: »Qualität und Wirksamkeit von Arzneimitteln können nur dann gewährleistet werden, wenn sie den Anforderungen entsprechend gelagert, transportiert und ausgeliefert werden. Das setzt vor allem die lückenlose Einhaltung der Kühlkette voraus. Der Versand durch ausländische Versandhandelsapotheken sollte künftig mit der Auflage versehen werden, dass die Arzneimittel so verpackt, transportiert und ausgeliefert werden, dass ihre Qualität und Wirksamkeit erhalten bleibt.« Dies sollten die Versender in Temperaturkontrollen nachweisen müssen. Und: Zustellungen sollten künftig nur noch durch pharmazeutisches Fachpersonal erfolgen, fordert Pilsinger.
Der Vorschlag des CSU-Politikers: »Um die Einhaltung dieser Regelungen zu gewährleisten, sollte die Gesetzliche Krankenversicherung Zahlungen nur noch an die Apotheken leisten dürfen, die nachweisen können, dass sie sich an die geltenden Vorschriften halten.«
Auch im Rahmen der Expopharm Impuls wurde dieses Thema diskutiert. Bei einer gesundheitspolitischen Diskussionsrunde waren sich Vertreter von CDU, SPD und der FDP einig, dass an die EU-Versender dieselben Qualitätskriterien angelegt werden müssten wie an die Vor-Ort-Apotheken. Hier können Sie sich die Diskussion nochmals anschauen: