Pharmazeutische Zeitung online
Kühlkette, Fachpersonal-Lieferungen

Gutachten: Qualitätskriterien für EU-Versender sind möglich

Die Überwachung der EU-Versender ist ein Dauerthema im Apothekenmarkt. Ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der PZ exklusiv vorliegt, könnte die Diskussion befeuern. Den Juristen zufolge wäre es möglich für Doc Morris und Co. strengere Belieferungskriterien einzuführen. Der CSU-Politiker Stephan Pilsinger fordert, dass die Kassen den Versendern das Honorar streichen, sollten sie sich nicht an diese Bedingungen halten.
Benjamin Rohrer
12.10.2020  17:00 Uhr
Gutachten: Qualitätskriterien für EU-Versender sind möglich

Seit Jahren beschweren sich die Apotheker über Ungleichheiten in der Überwachung zwischen Vor-Ort-Apotheken in Deutschland und internationalen Versandkonzernen. Während für Apotheker und Großhändler zahlreiche Dokumentations- und Qualitätskriterien bei der Belieferung greifen, gelten die EU-Versender in den Niederlanden als sogenannte »Grenzapotheken« – für solche Versandkonzerne gelten jenseits der niederländischen Grenze gelockerte Überwachungs- und Kontrollbedingungen.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Arzt Stephan Pilsinger hat sich in den vergangenen Wochen verstärkt diesem Thema gewidmet. Erst kürzlich hatte Pilsinger beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die beiden Kontrollsysteme in der Arzneimittelversorgung (Deutschland, Niederlande) verglichen werden. Was den Versandhandel betrifft, gebe es eine »systemimmanente Überwachungslücke«, so eine der Schlussfolgerungen der Expertise.

Gutachten zu Temperaturkontrollen und Fachpersonal-Auslieferungen

Nun legt Pilsinger in dieser Debatte nach. Der PZ liegt exklusiv ein weiteres Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vor, in dem es unter anderem um die europarechtliche Machbarkeit von neuen Qualitätskriterien für den Rx-Versandhandel geht. Konkret geht es einerseits um die Frage, ob sich auch die EU-Versender an die Regelungen in der Apothekenbetriebsordnung zur Einhaltung der Kühlkette halten sollten. In §17 der ApBetrO ist vorgeschrieben, dass Vor-Ort-Apotheken Temperaturkontrollen bei kühlpflichtigen Arzneimitteln nachweisen müssen, wenn sie diese versenden.

Die Bundestagsjuristen kommen zu dem Schluss, dass keine Diskriminierung vorläge, sollte es für EU-Versender eine solche Regelung geben – schließlich existiert sie ja bereits für die Vor-Ort-Apotheken. Hinzu komme, dass eine solche Maßnahme aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt sein könnte. Die Juristen bezeichnen die Maßnahme als »recht mild« und erklären, dass Nachweise für die EU-Versender mit Blick auf den Gesundheitsschutz »wohl gut begründbar« wären.

Die Juristen stellen allerdings klar, dass dies immer von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahme abhänge. Auch im zweiten geprüften Fall sei dies so: Konkret gingen die Experten der Frage nach, ob die verpflichtende Auslieferung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Fachpersonal europarechtlich machbar wäre. Hier sind die Experten allerdings skeptischer, schließlich würde sich für die Versender dadurch ein »ungleich höherer logistischer und personeller Aufwand« ergeben, weil die Apotheken vor Ort Botendienste durch pharmazeutisches Fachpersonal jetzt schon anbieten können. Die Juristen meinen, dass dies eine »Maßnahme gleicher Wirkung« sein könnte, die den innereuropäischen Handel beeinträchtigen würde. Solche Maßnahmen müssten gut begründet sein, etwa durch den Gesundheitsschutz. Ohne Kenntnis der konkreten Ausgestaltung einer solchen Regelung sei es nicht möglich, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, so die Juristen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa