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Masernschutzgesetz

Grippeimpfung in Apotheken nicht für Kinder

Im Rahmen der geplanten Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollen Pharmazeuten nur einwilligungsfähige Erwachsene impfen dürfen. Das stellt die Große Koalition in einem Änderungsantrag zum geplanten Masernschutzgesetz klar.
Christina Müller
12.11.2019  17:10 Uhr

Voraussichtlich am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Masernschutzgesetz beschließen. Damit ermöglicht es die Regierung Apothekern und Krankenkassen, Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in den Offizinen auf den Weg zu bringen. In einem Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, der der PZ vorliegt, beschränkt die Große Koalition diese Projekte nun auf Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

In der Begründung schreiben die Abgeordneten, gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) handele es sich bei Kindern und Jugendlichen mit einer Indikation für die Immunisierung gegen Grippe meist um chronisch Kranke. »Es ist davon auszugehen, dass diese Altersgruppe von Kinder- beziehungsweise Hausärzten betreut und auch geimpft wird«, heißt es.

Und auch die Spielregeln für das Ausstellen und Beliefern sogenannter Wiederholungsverordnungen präzisieren die Fraktionen: Stellt ein Arzt künftig eine solche Verordnung aus, kann er gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Gültigkeitsdauer des Rezepts auf bis zu ein Jahr verlängern. Andernfalls gilt die Verschreibung wie üblich lediglich drei Monate.

Nach dem Willen der Regierung muss der Arzt eine solche Verschreibung gesondert kennzeichnen. Zudem hat die verschreibende Person festzulegen, wie oft die Abgabe wiederholt werden darf. Erlaubt sein sollen neben der Erstbelieferung bis zu drei zusätzliche Abgaben des Medikaments zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Packungsgröße muss dabei immer gleich sein. Für Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren sind Wiederholungsverordnungen unzulässig.

Ursprünglich wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die gesetzliche Grundlage für Wiederholungsverordnungen mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) schaffen. Dieses liegt jedoch aktuell auf Eis, bis die Europäische Kommission sich zu dem Plan geäußert hat, das Verbot für Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sozialrecht zu verankern. Um bestimmte Vorhaben schnell gesetzlich zu fixieren, lagerte die Große Koalition bereits unter anderem die neuen Vorgaben für den Botendienst der Offizinen und die Honoraranpassungen für den Notdienst und die Abgabe von Betäubungsmitteln aus.

 

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