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Vorschlag der EU-Kommission

Grenzübergreifende E-Rezept-Einlösung bis 2025 geplant

Wenn es nach der EU-Kommission geht, dann könnten schon in wenigen Jahren alle EU-Bürger mit Heilberuflern in der ganzen EU auf digitalem Wege ihre persönlichen Gesundheitsdaten teilen oder E-Rezepte grenzübergreifend einlösen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Kommission am heutigen Dienstag vorgelegt.
Charlotte Kurz
03.05.2022  16:15 Uhr

Der sogenannte Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) soll bis 2025 einen großen Schritt in Richtung Digitalisierung machen. Der ehrgeizige Plan der EU-Kommission sieht demnach vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten in den kommenden Jahren die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben, so dass alle EU-Bürger einen einfachen und kostenlosen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten in elektronischer Form haben werden. Diese Daten, inklusive Verordnungen, Arztbriefen oder Röntgenaufnahmen, sollen zudem einfacher mit Heilberuflern geteilt werden. Damit wird der Gesundheitsbereich den ersten, gemeinsamen Datenraum in der EU bilden. Diesen Vorschlag hat die Kommission nach ihrer wöchentlichen Sitzung am heutigen Dienstag vorgestellt.

Die Gesundheitsdaten sollen in Form von Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte sowohl innerhalb der EU-Länder als auch zwischen den Staaten geteilt und ausgetauscht werden können. Dies soll durch ein gemeinsames europäisches Format möglich werden, dass alle EU-Mitgliedsstaaten bei der Digitalisierung berücksichtigen sollen. Interoperabilität und Sicherheit werden deshalb verbindliche Bedingungen für die Schaffung des gemeinsamen Gesundheitsdatenraums werden, betonte die Kommission am Dienstag per Mitteilung. Software-Entwickler müssten entsprechende Rahmenbedingungen und Standards bei der Entwicklung der Gesundheitsdatensysteme berücksichtigen.

Den Hut sollen dabei alle Versicherten, beziehungsweise EU-Bürger, aufhaben. Sie sollen laut Plänen der Kommission die volle Kontrolle über ihre Daten behalten, Informationen hinzufügen, aber auch falsche Daten berichtigen oder Zugänge für bestimmte Personen beschränken können. Zudem sollen sie darüber Bescheid wissen, wie und wofür ihre Daten genutzt werden. Alle EU-Länder werden angehalten, Digital-Health-Behörden für die Sicherstellung der Rechte der Bürger einzurichten.

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