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SPD-Ministerin

GMK-Vorsitzende will Reform – aber nicht wie Lauterbach

Seit dem 1. Januar hat Thüringen den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Welche gesundheitspolitischen Schwerpunkte sie setzen möchte und wie sie zu einer Apothekenreform steht, erzählte Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) der PZ. 
Cornelia Dölger
07.01.2025  15:00 Uhr
GMK-Vorsitzende will Reform – aber nicht wie Lauterbach

Thüringen hat turnusgemäß am 1. Januar 2025 den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Schleswig-Holstein übernommen. In dieser Position will das Land die weitere Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vorantreiben, wie es schon zum Jahresende hieß. Dafür müsse das seit einigen Jahren laufende Bund-Länder-Programm fortgesetzt werden, so Ministerin Schenk in einer Mitteilung. Dies erfordere eine koordinierte Anstrengung aller Bundesländer. 

Insbesondere hat Schenk die Themen Prävention und Gesundheitsförderung auf der Agenda, teilte sie der PZ mit. Wichtig sei ihr, dass diese Themen stets »mitgedacht« würden, und zwar in allen politischen Bereichen. Daher sollten alle Gesetzesvorhaben und politischen Entscheidungsprozesse vorab verpflichtend auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen geprüft werden, so die Ministerin.

Um dies zu erreichen, werde Thüringen einen Leitantrag für die GMK-Jahreskonferenz im Juni vorbereiten, in dem die wesentlichen Zielstellungen zusammenfließen, etwa gesundheitliche Chancengerechtigkeit zu ermöglichen, Public-Health-Ansätze in und mit allen Politikbereichen zu entwickeln und besagten Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst fortzuführen.

Was Apotheken angeht, haben sich die Länder stets als Unterstützer erwiesen. Prägendes Thema beim vergangenen Vorsitz Schleswig-Holstein war zwar die Krankenhausreform, die der Bundesrat am Ende nach hitzigem Streit zwischen Bund und Ländern durchwinkte. Aber die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Apothekenreform lehnten die Länder vehement ab, seit der Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) im vergangenen Sommer publik wurde.

Bundesländer stellen sich hinter die Apotheken

So forderten sie bei der GMK-Konferenz in Travemünde im Juni 2024 eine Umsetzung des GMK-Beschlusses zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Einführung neuer Finanzierungskonzepte für Apotheken. Insbesondere wollten  die Bundesländer keine Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker zulassen, wie sie die Reformpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vorsahen; der Ampelbruch brachte das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) bekanntermaßen vollends zum Erliegen, nachdem es schon zuvor auf harten Widerstand innerhalb der Koalition gestoßen war.

Gegen »Apotheken light« sprach sich nun auch die GMK-Vorsitzende aus. Auf Anfrage der PZ sagte die SPD-Politikerin, dass sie »die grundsätzlichen Ziele der geplanten Apothekenreform, eine Entbürokratisierung herbeizuführen sowie die Rahmenbedingungen für Apotheken an aktuellen Herausforderungen auszurichten« begrüße.

Allerdings dürften dabei nicht die Bedürfnisse der Menschen aus dem Blick verloren werden. Gerade für ein Flächenland wie Thüringen sei die gute Erreichbarkeit ein zentraler Faktor. Hierbei dürfe die Qualität der Versorgung nicht leiden, betonte Schenk. Vor dieser Prämisse spielten Apothekerinnen und Apotheker vor Ort »eine zentrale Rolle«, so die Ministerin. Bei einer neuen Reform sollten diese Punkte stärker berücksichtigt werden, forderte sie.

Ihr Parteikollege Lauterbach hält bislang allerdings an der umstrittenen PTA-Vertretung fest. In einer Bilanz seiner Gesetzesprojekte forderte er, dass die Apothekenlandschaft »flexibler« werden solle, wozu die Vertretung erfahrender PTA beitragen könne. Die Pläne sollten in der nächsten Legislatur erneut angegangen werden, hoffte er.

Die gute Erreichbarkeit in puncto medizinische Versorgung hatte schon im Thüringer Wahlkampf eine Rolle gespielt. Mit einem so genannten 20-Minuten-Versprechen wollte die CDU sicherstellen, dass Arztpraxen und Apotheken innerhalb von 20 Minuten erreichbar sind. Das Versprechen ist Teil des sogenannten »Thüringen-Plans« und soll darauf abzielen, die flächendeckende medizinische Versorgung im Land zu gewährleisten.

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