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EuGH-Urteil

Glyphosat-Schutz ausreichend

Im Streit um mögliche Gesundheitsgefahren durch den Unkrautvernichter Glyphosat sieht der Europäische Gerichtshof die derzeitigen EU-Schutzregeln als ausreichend an. Das erklärten heute die Luxemburger Richter.
dpa
01.10.2019  11:12 Uhr

Ein Pflanzenschutzmittel könne nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen habe, dass keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf den Menschen bestünden, erklärten die Richter am Dienstag (Rechtssache C-616/17).

Im konkreten Fall ging es um mehrere Aktivisten in Frankreich, die sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten. Damit sollten diese unverkäuflich gemacht werden. Das französische Gericht wollte nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob die EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreiche, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten.

Dies sei der Fall, erklärten die obersten EU-Richter nun. Es sei Aufgabe der zuständigen Behörden, auf Grundlage des neuesten Stands vonTechnik und Wissenschaft über die jeweiligen Anträge zu entscheiden. Dabeisollten die neuesten Ergebnisse internationaler Forschung berücksichtigt werden- und nicht den vom jeweiligen Antragsteller vorgelegten Studien automatisch einhöheres Gewicht beigemessen werden.

Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) stimmte im Alleingang dafür, obwohl die damalige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dagegen war. Er löste damit einen Koalitionskrach aus. Die Lebensmittelbehörde Efsa und die europäische Chemikalienagentur Echa waren zu dem Schluss gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichten, um das breit eingesetzte Mittel als krebserregend einzustufen. Der Hersteller - die Bayer-Tochter Monsanto - gibt an, bei vorschriftsgemäßer Anwendung seien die Produkte ungefährlich. Von Umweltschützern wird die Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien aber angezweifelt. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als »wahrscheinlich krebserregend« für den Menschen ein.

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