GKV mit 6,2 Milliarden Euro Defizit |
Alle Kassenarten wiesen im Jahr 2024 Defizite aus. Dieses betrug bei den Ersatzkassen 2,5 Milliarden Euro, bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen 1,6 Milliarden Euro, bei den Betriebskrankenkassen 1,4 Milliarden Euro, bei den Innungskrankenkassen 662 Millionen Euro, bei der Knappschaft 99 Millionen Euro und bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse 22 Millionen Euro.
Der Gesundheitsfonds verzeichnete im Jahr 2024 ein Defizit in Höhe von 3,7 Milliarden Euro. Das Defizit resultiert nach Einschätzung des BMG maßgeblich aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes: Durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve wurden demnach 2024 insgesamt rund 3,1 Milliarden Euro an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren. Die Liquiditätsreserve betrug zum 15. Januar 2025 rund 5,7 Milliarden Euro.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 um 5,6 Prozent. Verantwortlich für die hohen Zuwächse bei den Beitragseinnahmen sind laut BMG insbesondere inflationsbedingt kräftige Lohnsteigerungen.
Doch der Effekt der Mehreinnahmen verpuffte, da die Ausgaben in praktisch allen Bereichen stark anwuchsen. Besonders dynamisch war der Kostenanstieg laut BMG im Bereich der Arzneimittel, welcher unter anderem aufgrund der in 2024 ausgelaufenen Anhebung des Herstellerrabattes in 2023 um 9,9 Prozent (+5,0 Milliarden Euro) gewachsen ist. Die Brutto-Aufwendungen für Arzneimittel ohne Rabatte wuchsen gegenüber dem Vorjahr um rund 7 Prozent (+4,2 Milliarden Euro). Dies stellt den stärksten Anstieg seit über 10 Jahren dar.
Hervorzuheben ist die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV). Aufgrund der zunehmenden Bedeutung dieser Versorgungsform, stiegen die Leistungsausgaben für Arzneimittel im Rahmen der ASV um rund 30 Prozent beziehungsweise 723 Millionen Euro. Auch die Arznei- und Verbandmittel aus Versandhandel entwickelten sich sehr dynamisch (+59,7 Prozent oder 3+246 Millionen Euro).
Auch die Aufwendungen für ambulant ärztliche Behandlungen verzeichneten einen Anstieg von +6,3 Prozent beziehungsweise +3,0 Milliarden Euro. Stark überdurchschnittlich wuchsen dabei die Aufwendungen für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung durch Vertragsärzte und im Krankenhaus (+24,7 Prozent beziehungsweise +119 Millionen Euro) sowie in der hausarztzentrierten Versorgung (+11,2 Prozent beziehungsweise +214 Millionen Euro).
Das BMG weist darauf hin, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, zu einem gewissen Grad noch von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten für den betrachteten Zeitraum häufig nur teilweise vorliegen.