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Bundesrat

Gesundheitsexperten wollen Stationsapotheker im TSVG

Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat würde im geplanten Versorgungsgesetz gerne Vorgaben zum Einsatz von Stationsapothekern verankern. Das geht aus einer Beschlussempfehlung hervor, über die in der kommenden Woche das Plenum der Länderkammer entscheiden soll.
Stephanie Schersch
14.11.2018  16:38 Uhr

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll Kassenpatienten unter anderem kürzere Wartezeiten beim Arzt bescheren. Aus Apothekersicht sind darüber hinaus Regelungen zur Impfstoffversorgung sowie zur Großhandelsvergütung besonders relevant. Geht es nach den Gesundheitsexperten der Länder, sollten mit der Novelle auch Fragen zum Einsatz von Stationsapothekern geprüft werden. Bislang ist das kein Thema in dem Gesetzentwurf.

Konkret schlägt der Gesundheitsausschuss im Bundesrat vor, die Bundesregierung zu bitten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zwei Fragen zu prüfen: Zum einen möchte der Ausschuss wissen, inwiefern der Einsatz von Stationsapothekern als Qualitätskriterium in der Klinikversorgung verankert werden könnte. Darüber hinaus würde er gerne Möglichkeiten prüfen lassen, die Arbeit von Pharmazeuten auf Station über einen Teil der Klinikvergütung zu refinanzieren.

Damit greift der Ausschuss einen ähnlich lautenden Antrag aus Niedersachsen auf, den die dortige Landesregierung vor Kurzem beschlossen hatte. Hintergrund war die Kliniknovelle des Landes, die Niedersachsen zum Vorreiter in Sachen Stationsapotheker macht und spätestens ab 2022 Pharmazeuten in allen Krankenhäusern vorschreibt.

Stationsapotheker seien ein wichtiger Beitrag für eine sichere Arzneimitteltherapie »und damit auch für ein Mehr an Patientensicherheit«, begründet der Gesundheitsausschuss seine Empfehlung. Dabei sollten die Pharmazeuten im interdisziplinären Team mit Ärzten und Pflegern »zu einer sicheren, zweckmäßigen sowie wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie beitragen«. Ganz grundsätzlich sei die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) »zentrales Kriterium einer qualitätsorientierten Gesundheitsversorgung«.

Dabei verweist der Ausschuss auch auf Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz. Diese hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits im Juni darum gebeten zu prüfen, wie ländereigene Regelungen zur Stärkung der AMTS insbesondere im Klinikbereich durch Lösungen auf Bundesebene unterstützt werden könnten. Dabei ging es den Gesundheitsministern der Länder um Vorgaben zum Einsatz von Apothekern für das Medikationsmanagement auf den Stationen, um die Einrichtung von Arzneimittelkommissionen sowie um die verbindliche Nutzung von Medikationsdatenbanken.

In seiner Beschlussempfehlung geht der Bundesratsausschuss auch auf die im TSVG verankerten neuen Regeln für die Versorgung mit Grippe-Impfstoffen ein. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Kassen künftig grundsätzlich die Kosten für alle Impfstoffe übernehmen. Die Apotheker erhalten dabei den Einkaufpreis und zusätzlich eine Vergütung von 1 Euro je Einzeldosis. Aus Sicht der Gesundheitsexperten kann diese Vorgabe Anbietervielfalt und Versorgungssicherheit verbessern – die ebenfalls geplanten zusätzlichen Abschläge auf Impfstoffe allerdings nicht. Im Gegenteil: Sie könnten die ohnehin schon angespannte Liefersituation verschärfen, heißt es.

Vorgesehen ist bislang, dass Hersteller den Krankenkassen auf reguläre Vakzine einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent gewähren, bei saisonalen Grippe-Impfstoffen sollen es sogar 10 Prozent sein. Der Gesundheitsausschuss möchte diese Regelung nicht mittragen. Schließlich benötige die Produktion für eine gesicherte Versorgung „zwingend stabile Rahmenbedingungen und auskömmliche Preise“, schreibt er.

Über die Empfehlungen wird das Plenum im Bundesrat voraussichtlich am 23. November abstimmen. Doch egal wie sich die Länder entscheiden: Da das TSVG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt ihr Einfluss auf das weitere Gesetzgebungsverfahren beschränkt.

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