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Haushaltspläne
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Gesundheitsetat schrumpft um 8 Milliarden Euro

Auch wenn das SARS-CoV-2-Virus zirkuliert und mutiert: Die Coronapandemie ist vorüber – und damit auch die dadurch entstandenen Extrabelastungen für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Deshalb gibt es für sie demnächst deutlich weniger Geld. Kräftig gespart wird im Gesundheitssektor aber auch an anderen Stellen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 22.08.2023  14:30 Uhr

Wie aus dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für den Etat des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervorgeht, begrenzt der Bund ab 2024 seinen Zuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wieder auf 14,5 Milliarden Euro. Der ergänzende Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden entfällt. Auch gibt es für den Fonds dann gut eine Milliarde Euro weniger »für verursachte Belastungen der Krankenkassen infolge der Coronapandemie«. Ausgaben in Höhe von einer Milliarde Euro für ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds seien auch nicht mehr vorgesehen, wie es in der Parlamentsnachrichten des Bundestags heißt.

Der Gesamtetat des BMG soll demnach von 24,48 Milliarden Euro auf 16,22 Milliarden Euro sinken. Dies ergebe sich vor allem aus den um knapp 7,6 Milliarden Euro reduzierten Zuweisungen und Zuschüssen und den um knapp eine Milliarde Euro verringerten Investitionen. Neben der GKV muss demnach auch die soziale Pflegeversicherung Abstriche hinnehmen: Der Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro soll ab 2024 entfallen. Diesen Schritt nannte die Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, in einer Mitteilung »eine böse Überraschung«.

Zentrale Beschaffung von Impfstoffen ist Geschichte

Dass die Coronapandemie vorüber ist, bekommt monetär insbesondere das BMG zu spüren. So soll es etwa keine Zuschüsse mehr für die zentrale Beschaffung von Impfstoffen geben. Für das laufende Jahr waren hier noch drei Milliarden Euro veranschlagt. Mit weniger Geld muss auch die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesen auskommen: Hier plant die Bundesregierung 126 Millionen Euro im Jahr 2024 ein – nach 157 Millionen Euro 2023.

Weniger Geld gibt es auch für Forschungsvorhaben und -einrichtungen. Hier ist der Rückgang aber etwas moderater: 2024 soll es dafür 157 Millionen Euro geben. 2023 waren es noch 174 Millionen Euro. Auch das Ministerium selbst soll sparen. Der Haushaltsentwurf sieht 5,6 Millionen Euro weniger für 2024 vor als im Vorjahr, nämlich 139,7 Millionen Euro.

Auch andere Stellen müssen sparen. Laut dem Entwurf sollen die Ausgaben bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 17,4 auf 17,1 Millionen Euro sinken. Das Paul-Ehrlich-Institut soll 152.000 Euro einsparen und darf im kommenden Jahr 91,2 Millionen Euro ausgeben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind demnach 2024 bei einem Etatplan mit 115 Millionen Euro 70.000 Euro einzusparen. Das Robert-Koch-Institut soll seine Ausgaben um 4,3 Millionen Euro auf 167 Millionen Euro senken.

Was bedeuten die Sparpläne für die Apotheken?

Am 7. September soll der Etat von Bundesgesundheitsminister Professsor Karl Lauterbach (SPD) erstmalig im Bundestag beraten werden. Wie sich die Sparpläne auf die Leistungserbringer, also auch auf die Apotheken, auswirken, bleibt abzuwarten. Lauterbach gab den Apotheken hierzu aber schonmal vorsorglich einen Korb. Im vergangenen Juni, kurz vor dem bundesweiten Protesttag der Apotheken, betonte er, dass er angesichts der klammen Kassenfinanzen  und der gekürzten staatlichen Zuschüsse für höhere Honorare keinen Raum sehe. Der Minister wird sich nach Angaben seines Ressorts »in Kürze« mit den Apotheken zusammensetzen und über ihre wirtschaftliche Situation sprechen. 

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