Gesundheitsausschuss begrüßt EU-Gesundheitsdatenraum |
Jennifer Evans |
03.03.2023 12:30 Uhr |
Die Apotheken wird der EHDS vor allem mit Blick auf die Primärdaten-Nutzung betreffen. Denn die Eckdaten der Patienten müssen sie etwa für pharmazeutische Dienstleistungen abfragen und speichern. Und als Angehörige der Gesundheitsberufe werden sie dann ebenfalls auf Patientendaten aus dem EU-Ausland zugreifen dürfen.
Der ABDA bereiten die EU-Pläne schön seit Längerem Sorge. Die PZ hatte über das entsprechende Positionspapier bereits ausführlich berichtet. Für die Bundesvereinigung erscheint es unmöglich, die geplanten Offenlegungspflichten der EU mit den Schweigepflichten der Heilberufler zu vereinbaren. Unklar ist unter anderem auch noch, was mit den Abrechnungsdaten der Apotheken passieren wird.