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Gesundheitsausschuss befasst sich mit Apotheken-Botendienst

Der Apotheken-Botendienst ist Thema des Gesundheitsausschuss des Bundestages in der kommenden Woche. Die AfD-Fraktion hatte in einem Antrag die Stärkung der Botendienste gefordert. Diese würden den Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel bieten als der Versandhandel.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 24.11.2022  14:30 Uhr

Barmer hinterfragt Botendienst-Honorar

Zur Anhörung sind als Einzelsachverständige ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening sowie die 1. Vorsitzende des Vereins Freie Apothekerschaft, Daniela Hänel, geladen. Neben der ABDA werden zudem der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (NAV-Virchowbund) sowie der Bundesverband der Verbraucherzentrale gehört.

Die Krankenkasse Barmer hatte kürzlich in einer Datenanalyse die Botendienste der Apotheken analysiert. Anlass für die Erhebung war das während der Coronavirus-Pandemie eingeführte Botendienst-Honorar, das die Kasse grundsätzlich hinterfragt. Laut Analyse wurden die Ziele der neuen Vergütung – die Kontaktvermeidung und die bessere Versorgung vulnerabler Gruppen – verfehlt. Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Coronavirus-Pandemie mit mehreren arzneimittelpolitischen Maßnahmen auf die Krise reagiert. Unter anderem wurde eine neue Vergütung für Botendienste etabliert: Die Apotheken konnten den Kassen eine einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro in Rechnung stellen. Zudem wurde danach jede einzelne Lieferung mit 5 Euro vergütet. Da die Maßnahmen allerdings nur befristet galten, verankerte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Honorar auch im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das der Bundestag im Dezember 2020 beschloss. Seitdem liegt die dauerhafte Lieferungsvergütung nur noch bei 2,50 Euro.

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