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Innungskassen zum ALBVVG

»Geschenke, die nicht nachvollziehbar sind«

Am morgigen Freitag soll das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im Bundestag beschlossen werden. Für die Innungskrankenkassen enthält es zu viele Zugeständnisse an die Apotheker. Einmal mehr geht es auch um Retaxierungen. 
Cornelia Dölger
22.06.2023  14:00 Uhr
Apotheker ärgern sich über Nullretax bei Fiebersäften

Apotheker ärgern sich über Nullretax bei Fiebersäften

Das Thema Nullretax war erst vor wenigen Tagen noch einmal hochgekocht, als vor allem in den sozialen Medien Apothekerinnen und Apotheker ihrem Ärger darüber Luft machten, dass zahlreiche Rezepte von einer Krankenkasse retaxiert worden waren. Konkret ging es um Fiebersäfte für Kinder, die die Apotheken im vergangenen Dezember – in der Hochphase von Lieferengpässen und Erkältungsfällen gleichermaßen – selbst hergestellt hatten.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln war den Apotheken eigentlich von den Kassen zugesichert worden, dass sie wegen der Notlage unkomplizierter handeln könnten. Das sah die IKK classic offenbar nicht so und retaxierte wegen fehlender Dosierungsangaben einige Rezepte für besagte Fiebersäfte. Die Apotheker, allen voran der Holzgerlinger Apothekeninhaber Björn Schittenhelm, ärgerten sich über das Vorgehen. Schittenhelm sagte zur PZ, die Kassen hätten »Maß und Mitte sowie ihren inneren Kompass« verloren.

IKK classic: »Nur wenige Einzelfälle«

Auf PZ-Anfrage meldete sich inzwischen auch die IKK classic zu Wort. In einem Statement betonte die Kasse, dass sie keine Null-Retaxierung vorgenommen habe, »weil Fertigarzneimittel als Rezeptur hergestellt wurden«. Vielmehr sei man den Apotheken »für ihren engagierten Einsatz sogar sehr dankbar«.

Ohnehin habe man »die besondere Situation der Apotheken im Blick«, hieß es auf PZ-Anfrage von der Kasse. »Dennoch gelten auch bei der Herstellung und Abgabe von Rezepturarzneimitteln arzneimittelrechtlich verankerte Sicherheitsregelungen. Wenn wir bei der Prüfung der Rezepte festgestellt haben, dass diese vereinbarten Regelungen (wie zum Beispiel die Angabe der Dosierung) nicht eingehalten wurden, haben wir Nullretaxe ausgesprochen.«

Die Zahl dieser Nullretaxe halte sich aber sehr in Grenzen, hieß es weiter. Im Dezember 2022 seien Rezepte für Fieber- beziehungsweise Schmerzmittel »im geringen zweistelligen Bereich« retaxiert. »Das waren 0,002 Prozent von allen im Dezember 2022 mit uns abgerechneten Rezepten. Es handelt sich also nur um wenige Einzelfälle.«

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