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Innungskassen zum ALBVVG

»Geschenke, die nicht nachvollziehbar sind«

Am morgigen Freitag soll das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im Bundestag beschlossen werden. Für die Innungskrankenkassen enthält es zu viele Zugeständnisse an die Apotheker. Einmal mehr geht es auch um Retaxierungen. 
Cornelia Dölger
22.06.2023  14:00 Uhr

Kurz bevor das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) morgen im Bundestag beschlossen werden soll, kommt von den Krankenkassen noch einmal Kritik an für Apotheken wichtigen Themen in dem Gesetz. Erst vor wenigen Tagen hatte sich gezeigt, dass der vergangene lautstarke Protest der Apothekerschaft unter anderem am Retaxierungsgebaren der Krankenkassen doch Wirkung zeigt: So soll auf Änderungsanträge der Regierungsfraktionen hin im geplanten Lieferengpassgesetz festgehalten werden, dass die Nullretaxation in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden soll. Diese Zahlungsverweigerung der Kassen etwa bei Formfehlern auf Rezepten oder bei Nichteinhalten von Rabattverträgen ist den Apotheken bekanntlich seit Langem ein Dorn im Auge, weil sie bei Nullretaxen auf ihren Kosten sitzenbleiben. Auch die Präqualifizierungspflicht für Apotheken bei der Hilfsmittelabgabe soll mit Inkrafttreten des ALBVVG größtenteils wegfallen.

Wenn es aber nach der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) geht, darf an der üblichen Praxis nicht gerüttelt werden, weder beim Retax noch bei der Präqualifizierung. Kurz vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag heißt es heute von dem Verein: »Die Innungskrankenkassen sehen die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) kritisch.« »Schon wieder« würden den Apotheken »Geschenke gemacht, die nicht nachvollziehbar sind«, betonte Geschäftsführer Jürgen Hohnl in der Mitteilung. Dies gelte zum einen für die Einschränkungen der Retaxierungen, so Hohnl. Denn hierdurch würden die Grundlagen für die Rabattverträge der Kassen geschwächt.

Zum anderen ist auch der Wegfall der Präqualifizierungspflicht für Apotheken in Hohnls Augen unverständlich. »Die Präqualifizierung ist keine unangemessene bürokratische Last, sondern sichert die Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung. Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke stellen sich der unabhängigen Prüfung! Wieso die Apotheken nicht mehr?“.

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