| Johanna Hauser |
| 06.07.2026 15:30 Uhr |
Ein eingeschränkter Geruchs- und Geschmacksinn lässt das leckerste Essen fade schmecken. Patienten unter GLP-1-Rezeptoragonisten sollten ihren Arzt informieren, wenn sie entsprechende Veränderungen bemerken. / © Getty Images/Milky Way
GLP-1-Rezeptoragonisten (GLP-1-RA) werden zunehmend zur Behandlung von Typ-2-Diabetes und Adipositas eingesetzt. Mit steigender Verordnungszahl gehen im »FDA Adverse Event Reporting System« auch vermehrt Meldungen über Geruchs- und Geschmacksstörungen als Nebenwirkung ein. Ob es sich dabei tatsächlich um eine Nebenwirkung der Therapien handelt und wie häufig diese ist, lässt sich anhand solcher Spontanmeldungen nicht sagen. Der zeitliche Zusammenhang lässt es aber vermuten.
Nun veröffentlichten Jonathan Zontag und Nir Zontag von der Hebräischen Universität in Jerusalem eine Auswertung im Fachjournal »JAMA Otolaryngology – Head & Neck Surgery«, die ebenfalls Hinweise für ein Auftreten von Geruchs- und Geschmacksstörungen unter der Anwendung von Inkretinmimetika liefert. Die absoluten Zahlen sind jedoch gering.
Mithilfe der Datenbank TriNetX werteten die Autoren die Daten von 876.948 Personen mit Typ-2-Diabetes aus, die zur Hälfte mit einem GLP-1-RA und zur Hälfte mit anderen Antidiabetika behandelt wurden. Die Analyse ergab, dass in den ersten zwei Jahren einer Behandlung mit GLP-1-RA ein um 48 Prozent erhöhtes relatives Risiko für das Auftreten von Geruchs- und Geschmacksstörungen besteht. En detail war das Risiko für Geruchsstörungen um 81 Prozent und das für Geschmacksstörungen um 52 Prozent erhöht.
Die absoluten Zahlen betroffener Patienten waren aber sehr gering. Insgesamt waren 649 Anwender von GLP-1-RA (0,15 Prozent) von einer Riechstörung betroffen gegenüber 316 Anwendern anderer Blutzuckersenker (0,07 Prozent). Bei einer absoluten Risikodifferenz von 0,08 Prozentpunkten käme auf 1317 Patienten eine zusätzliche Riechstörung.
Von Geschmacksstörungen waren 769 (0,18 Prozent) im Vergleich zu 445 (0,10 Prozent) Personen betroffen. Die absolute Risikodifferenz beträgt hier 0,07 Prozentpunkte, somit käme auf 1353 Patienten eine zusätzliche Geschmacksstörung.
Da die Analyse auf Diagnoseschlüsseln in Krankenakten und nicht auf objektiven Geruchs- oder Geschmackstests beruht, zeigen die Daten lediglich einen Zusammenhang auf. Die Forscher weisen dennoch auf die Notwendigkeit einer engmaschigeren Überwachung hin. Ärzte sollten bei der Verschreibung dieser Medikamente auf mögliche Veränderungen des Geruchs- und Geschmackssinns achten, da diese Sinne entscheidend für die Lebensqualität und ein gesundes Essverhalten sind.
Patienten mit diesen Symptomen sollten die Medikation nicht eigenständig absetzen, sondern mit ihrem Arzt Rücksprache halten.