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»Jauch-Rabatt«

Gericht verbietet Shop-Apotheke Gutschein-Werbung

Der Versender Shop Apotheke darf nicht länger mit 10-Euro-Gutscheinen für die Ersteinlösung eines E-Rezepts werben. Auch die Werbung für Boni beim Einkauf von OTC-Produkten hat das Landgericht Frankfurt nun untersagt. Der Kläger IhreApotheken.de spricht von einem »Etappensieg«.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 29.10.2025  13:00 Uhr
Shop Apotheke: » laufende Kampagnen bleiben bestehen«

Shop Apotheke: » laufende Kampagnen bleiben bestehen«

Vonseiten Redcare (Shop Apotheke) heißt es auf Anfrage der PZ, das Urteil beziehe sich »maßgeblich auf frühere Werbeaussagen und alte Gutscheinaktionen, die längst eingestellt sind. Der aktuelle Bonus von Shop Apotheke und die laufenden Kampagnen sind nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen«. Gegen das Urteil hat Shop Apotheke Berufung eingelegt. Im Übrigen betont der Versender erneut seine Auffassung, dass Rx-Boni zulässig seien. Er beruft sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Februar 2025 und dessen Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 17. Juli 2025.

Zuletzt hatte auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) aufgrund der Rabatt-Praxis von Shop-Apotheke vor dem LG Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt. In einem Werbespot, ebenfalls mit Testimonial Günther Jauch, hat der Versender mit Rabatten auf »Zuzahlungen und mitbestellte Produkte« geworben, dabei aber nicht erwähnt, dass der Preisnachlass nicht für OTC-Medikamente gilt. 

Die Plattform ia.de hatte kürzlich einen rechtlichen Großangriff auf Shop Apotheke gestartet und dessen Geschäftsmodell als Versandapotheke grundsätzlich  infrage gestellt. Der EU-Versender habe aufgrund fehlender Präsenzapotheke gar keine Lieferbefugnis nach Deutschland. Der Versender weist den Vorwurf zurück.

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