Gericht verbietet Shop-Apotheke Gutschein-Werbung |
| Ev Tebroke |
| 29.10.2025 13:00 Uhr |
Vonseiten Redcare (Shop Apotheke) heißt es auf Anfrage der PZ, das Urteil beziehe sich »maßgeblich auf frühere Werbeaussagen und alte Gutscheinaktionen, die längst eingestellt sind. Der aktuelle Bonus von Shop Apotheke und die laufenden Kampagnen sind nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen«. Gegen das Urteil hat Shop Apotheke Berufung eingelegt. Im Übrigen betont der Versender erneut seine Auffassung, dass Rx-Boni zulässig seien. Er beruft sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Februar 2025 und dessen Bestätigung durch den Bundesgerichtshof (BGH) vom 17. Juli 2025.
Zuletzt hatte auch die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) aufgrund der Rabatt-Praxis von Shop-Apotheke vor dem LG Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt. In einem Werbespot, ebenfalls mit Testimonial Günther Jauch, hat der Versender mit Rabatten auf »Zuzahlungen und mitbestellte Produkte« geworben, dabei aber nicht erwähnt, dass der Preisnachlass nicht für OTC-Medikamente gilt.
Die Plattform ia.de hatte kürzlich einen rechtlichen Großangriff auf Shop Apotheke gestartet und dessen Geschäftsmodell als Versandapotheke grundsätzlich infrage gestellt. Der EU-Versender habe aufgrund fehlender Präsenzapotheke gar keine Lieferbefugnis nach Deutschland. Der Versender weist den Vorwurf zurück.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.