Gericht gibt Cannabis-Plattform recht – aber nicht in der Sache |
Cornelia Dölger |
27.08.2025 14:34 Uhr |
Die Kammer ihrerseits will abwarten, bis das Gericht seine Entscheidung begründet. Erst danach werde man entscheiden, ob man die Angelegenheit in der Hauptsache weiterverfolgen werde, so der mandatierte Rechtsanwalt Morton Douglas zur PZ. »In der Sache dürfte jedoch kein Zweifel bestehen, dass das Verhalten von Bloomwell wettbewerbswidrig war.« Erst unlängst habe die Kammer in einem ähnlich gelagerten Fall im Hauptsacheverfahren des LG Frankfurt »weit überwiegend obsiegt«.
Dass das BMG Cannabis-Plattformen in die Schranken weisen möchte, begrüßt die Kammer. »Insgesamt bestätigen diese Verfahren die dringende Notwendigkeit der angestrebten Gesetzesänderung des MedCanG, um derartige Verhaltensweisen effektiv zu unterbinden«, so Douglas. Bloomwell sei »mit den aggressiven Verhaltensweisen ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung«.
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) hatte die damalige Ampelkoalition im April 2024 den medizinischen Gebrauch von Cannabis im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) neu geregelt. Unter anderem entfiel die Einstufung als Betäubungsmittel. So kann Cannabis auf »normalen« Arzneimittelrezepten verordnet werden – und damit auch im Onlinehandel. Das will das BMG in der neuen schwarz-roten Regierung nun wieder ändern. Die Koalition plant zudem, die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf den Prüfstand zu stellen.