Gemeinsame Fallkonferenzen beim Medikationsmanagement |
Jennifer Evans |
22.02.2023 16:30 Uhr |
Anschließend führt sie ein ausführliches, strukturiertes Patientengespräch. In den dafür vorgesehenen 1,5 Stunden soll es bei jedem Patienten um ausgewählte »Problemarzneimitteln« gehen. Stellt der Apotheker arzneimittelbezogene Probleme fest, muss er dies zu Studienzwecken dokumentieren. In der Kontrollgruppe arbeiten Apotheken und Hausarztpraxen im Rahmen der Routineversorgung zusammen.
Interessierte Hausarztpraxen können sich weiterhin melden, wenn sie mit einer Apotheke in ihrer Nähe an der Partner-Studie teilnehmen möchten. Für beide Berufsgruppen gibt es eine Aufwandsentschädigung. Praxen und Apotheken der Kontrollgruppe erhalten 120 Euro pro Patient, in der Interventionsgruppe liegt die Summe bei 180 Euro pro Patient.
Zur Erinnerung: Die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation bei Patienten, die regelmäßige mindestens fünf Rx-Medikamenten einnehmen, ist bereits Teil des neuen pharmazeutischen Dienstleistungspakets. Seit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) haben Versicherte die Möglichkeit, pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke zu erhalten und die Kassen zahlen dafür.
Für die Medikationsanalyse gibt es aktuell einmalig 90 Euro netto. Auch dabei erfolgt in der Regel nach einer Erfassung aller Präparate – auch die der Selbstmedikation – im Rahmen eines ersten Patientengesprächs die eigentliche AMTS-Prüfung durch den Apotheker, der gegebenenfalls und mit Einverständnis des Patienten Rücksprache mit den verordnenden Ärzten hält. Dann folgt ein weiteres Patientengespräch, bei dem Apotheker und Patient die Ergebnisse besprechen. Am Ende steht ein aktualisierter Medikationsplan und ein Patient, der weiß, was er bei der Anwendung seiner Medikamente zu beachten hat. Ziel ist es aber auch, die Therapietreue gezielt durch die Interaktion mit dem Heilberufler zu fördern.