Gematik macht bei EPA Stand der TI-Anbindung öffentlich |
Ev Tebroke |
12.04.2022 15:16 Uhr |
Abgebildet sind Anbieter für Primärsysteme in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken. Was Letztere betrifft, so gibt es bislang einen Anbieter, der zumindest Schulungsmaterial für die EPA bereitstellt. Bei den Ärzten ist unter den 17 Anbietern, die bislang Angaben gemacht haben, bislang nur ein Unternehmen, das zumindest die EPA 1.0 in mindestens 90 Prozent seiner Einrichtungen etabliert hat. Fünf bieten immerhin schon Schulungsmaterial an. Es scheint also noch einige Zeit zu dauern, bis die EPA im medizinischen Alltag Realität sein wird.
Die elektronische Patientenakte ist eigentlich seit Januar 2021 vorgesehen. Dies ist im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) geregelt. Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten seitdem eine solche Akte anbieten. Zudem haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihr Arzt auf Wunsch die E-Akte auch befüllt, etwa mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext. Die Ärzte sollten bis zum 30. Juni 2021 startklar sein. Anderenfalls droht ein Honorarabzug von 1 Prozent. Ab 1. Januar 2022 sollte dann die EPA 2.0 das Speichern und Auslesen von weiterer Daten wie Impfpass und Zahn-Bonusheft ermöglichen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.