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Ärzte, Apotheker, Kliniken, Zahnärzte

Gematik-Gesellschafter protestieren gegen E-Rezept-Einführung

Der Konflikt um die E-Rezept-Einführung droht zu eskalieren. Das Bundesgesundheitsministerium hatte seine 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung der Gematik kürzlich genutzt, um die bundesweite Testphase zu ermöglichen. Weiterhin ist der 1. Januar als offizieller Starttermin geplant. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Kliniken protestieren gemeinsam gegen dieses Vorgehen.
Benjamin Rohrer
01.12.2021  15:20 Uhr

Seit etwa 2,5 Jahren kontrolliert das Bundesgesundheitsministerium die Gesellschafterversammlung der Gematik. Während sich Krankenkassen, Apotheker, Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer zuvor über weitere Digitalisierungsschritte einigen mussten, kann sich das BMG seit 2019 mit Beschlüssen alleine durchsetzen, da es die 51-Prozent-Mehrheit in der Versammlung hält. Wie die PZ berichtete, hat das Ministerium des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) dies bei der letzten Sitzung der Gesellschafterversammlung auch gleich bei zwei Sachverhalten getan.

Beide Sachverhalte sind für Apotheker höchst relevant, schließlich geht es um die Einführung des E-Rezepts. Konkret hat das Ministerium sich mit der Meinung durchgesetzt, dass zum 1. Dezember in ganz Deutschland E-Rezept-Modellprojekte gestartet werden sollen. Bislang wird das E-Rezept nur in einigen wenigen Praxen und Apotheken in der Hauptstadtregion getestet. Dabei sind allerdings immer wieder technische Probleme aufgetreten. Hinzu kommt, dass immer noch nicht alle Software-Häuser der Ärzte und Apothekenrechenzentren in der Lage sind, die E-Rezept-Datensätze zu erzeugen beziehungsweise abzurechnen. Trotzdem beschloss die Gesellschafterversammlung, dass sich ab dem 1. Dezember auch Praxen und Apotheken in anderen Regionen melden sollen, um die E-Verordnungen zu testen.

Gemeinsame Mitteilung von DAV, BÄK, KBV, BZÄK, KZBV, DKG

In ungewohnter Einigkeit haben sich dazu nun der Deutsche Apothekerverband, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Mitteilung zu Wort gemeldet. Die Gematik-Gesellschafter stören sich insbesondere an einer Formulierung aus einer Gematik-Pressemitteilung, in der die Gematik die E-Rezept-Testphase in Berlin als erfolgreich eingestuft hatte. »Das Gegenteil ist der Fall: Tatsächlich sind die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg nicht aussagekräftig«, so die Leistungserbringer-Organisationen.

Des Weiteren wird erklärt, dass in der ursprünglichen Testphase sogenannte Mengengerüste, die als Qualitätskriterien dienen sollten, geplant waren. Bis Ende September waren 1000 komplett abgerechnete E-Verordnungen geplant. Diese Marke habe man bei Weitem nicht erreicht. Aktuell seien es lediglich 42. »Zudem konnte weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen beziehungsweise Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht werden. Ein Krankenhaus war an den Tests bisher nicht beteiligt«, heißt es weiter. Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionieren, sei aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvolumens zweifelhaft und daher noch nicht abschließend zu beurteilen.

Gematik-Gesellschafter fordern Gesetzesänderung

Die Gematik-Gesellschafter warnen vor größeren Problemen, sollte auf Basis dieser geringen Erfahrungen das E-Rezept-System flächendeckend ausgerollt werden. »Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar.« Der durch die Stimmmehrheit des Bundesgesundheitsministeriums herbeigeführte Beschluss sei vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Der Gegenvorschlag der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie Kostenträger, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat, sei abgelehnt worden.

Auch die Gematik-Gesellschafter erinnern daran, dass sich an der gesetzlichen Einführung des neuen digitalen Verordnungssystems nichts ändern werde. Zur Erklärung: Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist vorgesehen, dass Ärzte ab dem 1. Januar 2022 nur noch über das digitale Verordnungssystem Arzneimittel verschreiben dürfen. Allerdings ist ein Ausnahmepassus vorgesehen, der Muster-16-Rezepte erlaubt, wenn Praxen technisch nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu erzeugen. Die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellieren in ihrer Mitteilung abschließend dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des E-Rezepts erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.

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