Gematik-Gesellschafter protestieren gegen E-Rezept-Einführung |
Die Gematik-Gesellschafter warnen vor größeren Problemen, sollte auf Basis dieser geringen Erfahrungen das E-Rezept-System flächendeckend ausgerollt werden. »Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar.« Der durch die Stimmmehrheit des Bundesgesundheitsministeriums herbeigeführte Beschluss sei vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Der Gegenvorschlag der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie Kostenträger, die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien anzubinden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat, sei abgelehnt worden.
Auch die Gematik-Gesellschafter erinnern daran, dass sich an der gesetzlichen Einführung des neuen digitalen Verordnungssystems nichts ändern werde. Zur Erklärung: Im Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist vorgesehen, dass Ärzte ab dem 1. Januar 2022 nur noch über das digitale Verordnungssystem Arzneimittel verschreiben dürfen. Allerdings ist ein Ausnahmepassus vorgesehen, der Muster-16-Rezepte erlaubt, wenn Praxen technisch nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu erzeugen. Die Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellieren in ihrer Mitteilung abschließend dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des E-Rezepts erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.