Gematik bleibt bei Card Link nur mit deutschen Nummern |
Cornelia Dölger |
11.06.2024 13:24 Uhr |
Die technische Spezifikation für das Card-Link-Verfahren wurde Mitte März von der Gematik veröffentlicht. / Foto: FUNKE Foto Services
Die technische Spezifikation für das Card-Link-Verfahren wurde Mitte März von der Gematik veröffentlicht. Mit Card Link können Versicherte E-Rezepte ortsunabhängig mittels Versichertenkarte und Smartphone abrufen – eine Technik, die von den Versendern mitentwickelt und durchgesetzt worden war. Sie hatten sich von dem etablierten Verfahren, bei dem Versicherte in der Apotheke ihre elektronische Gesundheitskarte (EGK) in ein Kartenlesegerät stecken, diskriminiert gefühlt und dem BMG mit Klagen gedroht, falls keine Alternative erarbeitet würde.
Das BMG kam dem nach und drückte Card Link mit seiner 51-Prozent-Mehrheit gegen den Widerstand aller anderen Gesellschafter in der Gematik-Gesellschafterversammlung durch.
Von Diskriminierungsfreiheit ist bei den Vorgaben oft die Rede – von einem technischen Detail, das Menschen in grenznahen Gebieten bei der Card-Link-Nutzung einschränkt, soll aber offenbar nicht abgerückt werden. Laut Spezifikation soll das Card-Link-Verfahren ausschließlich mit Telefonnummern deutscher Anbieter nutzbar sein – dies sei »äußerst unglücklich«, wie Detlef Hühnlein, Chef der IT-Firma Ecsec, bei LinkedIn kommentiert. Hühnlein betreibt mit seinem Projekt »Epotheke« einen Card-Link-Dienst gemäß der Spezifikation der Gematik und wartet derzeit noch auf die Zulassung.
Mit seinen Mitstreitern der Card-Link-Taskforce hat er unlängst einige Fragen an Gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerichtet, auch die nach den Telefonnummern war darunter.
Card Link kann nur mit der Angabe einer Telefonnummer genutzt werden. Sie muss hinterlegt werden, damit ein VSDM-Prüfnachweis (Versichertenstammdatenmanagement) erzeugt werden kann. Anschließend erhält der Nutzer einen SMS-Code. Dieser ist für 15 Minuten gültig. Das Code-Verfahren soll laut Gematik die Zugriffe auf den E-Health-Card-Link protokollieren und so Missbrauch vorbeugen, weil damit stets sichtbar sei, von welcher Handynummer der Zugriff erfolgte.
Ob es vorstellbar sei, diese Anforderung zukünftig zu lockern, so dass zumindest Telefonnummern aus unmittelbar angrenzenden Ländern akzeptiert werden könnten, fragte Hühnlein. Gesetzlich Versicherte in Grenzgebieten hätten bisweilen Mobilfunkverträge mit teilweise günstigeren Telekommunikationsanbietern aus dem angrenzenden Ausland, könnten aber nach den Vorgaben das Card-Link-Verfahren nicht nutzen. »Vor dem Hintergrund des Europäischen Binnenmarktes wäre die Zulässigkeit der Nutzung von Telefonnummer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sicherlich zu bevorzugen«, schlug Hühnlein vor.