Gematik bleibt bei Card Link nur mit deutschen Nummern |
Cornelia Dölger |
11.06.2024 13:24 Uhr |
Die technische Spezifikation für das Card-Link-Verfahren wurde Mitte März von der Gematik veröffentlicht. / Foto: FUNKE Foto Services
Die technische Spezifikation für das Card-Link-Verfahren wurde Mitte März von der Gematik veröffentlicht. Mit Card Link können Versicherte E-Rezepte ortsunabhängig mittels Versichertenkarte und Smartphone abrufen – eine Technik, die von den Versendern mitentwickelt und durchgesetzt worden war. Sie hatten sich von dem etablierten Verfahren, bei dem Versicherte in der Apotheke ihre elektronische Gesundheitskarte (EGK) in ein Kartenlesegerät stecken, diskriminiert gefühlt und dem BMG mit Klagen gedroht, falls keine Alternative erarbeitet würde.
Das BMG kam dem nach und drückte Card Link mit seiner 51-Prozent-Mehrheit gegen den Widerstand aller anderen Gesellschafter in der Gematik-Gesellschafterversammlung durch.
Von Diskriminierungsfreiheit ist bei den Vorgaben oft die Rede – von einem technischen Detail, das Menschen in grenznahen Gebieten bei der Card-Link-Nutzung einschränkt, soll aber offenbar nicht abgerückt werden. Laut Spezifikation soll das Card-Link-Verfahren ausschließlich mit Telefonnummern deutscher Anbieter nutzbar sein – dies sei »äußerst unglücklich«, wie Detlef Hühnlein, Chef der IT-Firma Ecsec, bei LinkedIn kommentiert. Hühnlein betreibt mit seinem Projekt »Epotheke« einen Card-Link-Dienst gemäß der Spezifikation der Gematik und wartet derzeit noch auf die Zulassung.
Mit seinen Mitstreitern der Card-Link-Taskforce hat er unlängst einige Fragen an Gematik und Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerichtet, auch die nach den Telefonnummern war darunter.
Card Link kann nur mit der Angabe einer Telefonnummer genutzt werden. Sie muss hinterlegt werden, damit ein VSDM-Prüfnachweis (Versichertenstammdatenmanagement) erzeugt werden kann. Anschließend erhält der Nutzer einen SMS-Code. Dieser ist für 15 Minuten gültig. Das Code-Verfahren soll laut Gematik die Zugriffe auf den E-Health-Card-Link protokollieren und so Missbrauch vorbeugen, weil damit stets sichtbar sei, von welcher Handynummer der Zugriff erfolgte.
Ob es vorstellbar sei, diese Anforderung zukünftig zu lockern, so dass zumindest Telefonnummern aus unmittelbar angrenzenden Ländern akzeptiert werden könnten, fragte Hühnlein. Gesetzlich Versicherte in Grenzgebieten hätten bisweilen Mobilfunkverträge mit teilweise günstigeren Telekommunikationsanbietern aus dem angrenzenden Ausland, könnten aber nach den Vorgaben das Card-Link-Verfahren nicht nutzen. »Vor dem Hintergrund des Europäischen Binnenmarktes wäre die Zulässigkeit der Nutzung von Telefonnummer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sicherlich zu bevorzugen«, schlug Hühnlein vor.
Wie er ausführte, sehen Gematik und BMG das nicht so. Die Spezifikation dahingehend zu ändern, dass künftig EU-Nummern zugelassen würden, sei nicht vorgesehen, zitiert Hühnlein die Antwort. Zur Begründung heißt es demnach, dass Card-Link ein Übergangsverfahren sei.
Auch hieß es, dass die Zahl der EGK pro Session nicht erhöht werde; demnach ist die Nutzung von höchstens zehn EGKs in einer Session erlaubt. Dies führe insbesondere bei professionellen Nutzerinnen und Nutzern, etwa in Pflegeheimen, regelmäßig zu Einschränkungen, hatte Hühnlein kritisiert.
Ganz grundsätzlich wollte er noch wissen, wie die Gematik den Bereich Telematik-Infrastruktur definiert beziehungsweise abgrenzt. Laut § 360 (16) SGB V wird demnach ein Verbot der »Übermittlung von elektronischen Verordnungen oder elektronischen Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen [...] außerhalb der Telematikinfrastruktur« (TI) definiert. Was genau »innerhalb« und was »außerhalb« der TI liege, werde dabei nicht näher definiert, so Hühnlein. Die Antwort darauf fällt überschaubar aus: Demnach liegt alles innerhalb der TI, was durch Produktsteckbriefe oder Anforderungen entsprechend definiert ist.