Gehe gegen Ausnahmen beim Makelverbot |
Jennifer Evans |
14.05.2020 16:52 Uhr |
Auch mangelnde Medienkompetenz sollte in den Augen von Gehe kein Grund sein, dass Patienten nicht mehr selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen wollen. / Foto: imago stock&people
Für Sonderfälle hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit Blick auf die vorgesehenen Regelungen im PDSG Ausnahmen beim Makelverbot mit E-Rezepten empfohlen. Stimmt der Patient schriftlich zu, sollte es ausnahmsweise möglich sein, dass ein Arzt die elektronische Verordnung an eine Apotheke weiterleitet. Zum Beispiel dann, wenn der Patient kein Smartphone hat. Der Prozess müsse sich aber transparent verfolgen lassen, so der Ausschuss.
Der Vorsitzende der Gehe-Geschäftsführung Peter Schreiner warnt davor, dass solche Ausnahmesituationen in der Versorgung schnell zur Regel werden könnten und befürchtet außerdem Missbrauch. »Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten.« Das Großhändler spricht sich daher eindeutig für die freie Apothekenwahl aus. »Die Patienten sollen zu jeder Zeit an jeder Stelle selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen wollen«, so Schreiner. Eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern oder die Steuerung von Rezepten, die nicht unmittelbar vom Patienten selbst ausgelöst werde, lehne er ab.
Grundsätzlich will der Ausschuss zwar an einem Zuweisungsverbot festhalten, aber gewisse Ausnahmesituationen definieren, um den Versorgungsalltag besser abzubilden. Nach Ansicht der Länder sollte der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) die Richtlinie für solche Sonderfälle definieren.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.