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Arbeitsgericht Mainz

Gehalt der Kollegin ausgespäht, Job weg

Die Kündigung einer Apothekerin war laut Arbeitsgericht Mainz rechtens, nachdem sich die angestellte Approbierte heimlich das Gehalt einer Kollegin in deren Personalakte anschaute, abfotografierte und per WhatsApp weiterleitete. Ziel der Aktion war es, eine Grundlage für Gehaltsverhandlungen zu haben. 
Jennifer Evans
14.05.2024  15:00 Uhr

Abmahnung kein geeignetes Mittel

Das Gericht gab mit seinem Urteil also dem Vorgesetzten Recht. Für ihn wäre es unzumutbar gewesen, die Angestellte weiter zu beschäftigten, hieß es. Eine Abmahnung als milderes Mittel erachteten die Richter unter diesen Umständen als zu schwach. Zudem zählt das Büro des Apothekeninhabers ihrer Auffassung nach nicht als ein komplett freizugänglicher Bereich des Betriebs. Dennoch wird es nach Angaben des Beklagten für diverse  Büroarbeiten, die der Apotheke anfallen, genutzt.

Die weniger optimale Verwahrung der Dokumente entschuldigt in den Augen des Gerichts jedoch keinesfalls das Verhalten der Angestellten. Die Klägerin sei nicht berechtigt gewesen, Einsicht in die Personalakte ihrer Kolleginnen zu nehmen, geschweige denn daraus Ablichtungen zu eigenen Zwecken anzufertigen sowie diese mit anderen zu teilen, heißt es in der Begründung.

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